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29.05.2020. Zähler und Kostenverteiler zur Ermittlung der Heizkosten müssen künftig per Funkmesstechnik fernauslesbar sein. Das sieht die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Ziel: Eigentümer und Mieter sollen künftig häufiger und besser über ihren Energieverbrauch informiert werden.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie müssen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bis 25.10.2020 in nationales Recht umsetzen.

Pflicht für neu installierte Geräte

Die EED sieht vor, dass die Messgeräte zur Ermittlung der Heizkosten, die ab 25.10.2020 neu installiert werden, fernauslesbar sein müssen – vorausgesetzt, dies ist technisch machbar und kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig. Was unter technischer Machbarkeit und Kosteneffizienz zu verstehen ist, soll im Rahmen der Novelle der Heizkostenverordnung, die noch für dieses Jahres vorgesehen ist, festgelegt werden.

Bestandsschutz bis 2027

Ein Bestandsschutz gilt für bestehende Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler bis zum 1.1.2027. Diese müssen bis dahin nachgerüstet oder ausgetauscht werden (außer es wird nachgewiesen, dass dies nicht wirtschaftlich ist).

Unterjährige Verbrauchsinformationen

Hausbewohner, deren Wohnungen mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet wurden, haben außerdem ab 25.10.2020 einen Anspruch darauf, eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten zu erhalten. Ab 1.1.2022 müssen die Verbrauchsinformation sogar monatlich bereitgestellt werden – das soll für mehr Transparenz sorgen und Anreize zum Energiesparen schaffen.

Die Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Gesamtheizkosten anhand des gemessenen Verbrauchs abzurechnen sind, die restlichen 30 bis 50 Prozent unabhängig vom Verbrauch nach der beheizbaren Wohn- oder Nutzfläche oder dem umbauten Raum (Grundkosten). Nähere Informationen finden Sie unter anderem hier. Eine nicht der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar.