07.01.2021. Die Förderprogramme des Bundes für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich sind neu strukturiert worden. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen, unter anderem zur Förderung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Heizungsoptimierung.

Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ersetzt schrittweise die bestehenden Programme, darunter:

  • Gebäudesanierungsprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
  • Marktanreizprogramm „MAP“, zu dem auch das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ gehört
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)

Damit sollen die bisherigen Programme in diesem Bereich gebündelt werden.

Die neue BEG umfasst drei Teilprogramme:

BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Die Förderung von Einzelmaßnahmen über einen Zuschuss ist seit dem 01.01.2020 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Förderung über die Kreditvariante ist ab 01.07.2021 über die KfW vorgesehen.

Folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden sind jetzt über das BAFA förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Außenwände, Austausch von Fenstern, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bitte informieren Sie sich zunächst gründlich beim BAFA über die Voraussetzungen einer Zuschuss-Förderung. Bei einigen Maßnahmen müssen Sie bei der Antragstellung einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) einbinden.

Möchten Sie Ihre Heizung optimieren, sollten Sie Folgendes beachten: Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich) werden vom BAFA seit 01.01.2021 nur noch mit 20 Prozent bezuschusst, bis Ende 2020 waren es 30 Prozent. Nähere Informationen finden Sie beim BAFA.

Die Förderhöhe für den Heizungstausch bleibt hingegen gleich. Lesen Sie hier, wie der Austausch Ihrer Heizung gefördert wird (u.a. auch Austauschprämie für Ölheizungen).

Bitte beachten Sie: Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung, unter anderem für die Heizungserneuerung, können Sie alternativ steuerlich geltend machen (siehe unten).

 

BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden

BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden

Diese beiden Teilprogramme (Zuschuss- und Kreditvariante) sollen ab 1. Juli 2021 durch die KfW durchgeführt werden.

Möchten Sie bereits vorher eine Förderung für eine Vollsanierung oder einen effizienten Neubau beantragen, dann müssen Sie sich wie bisher auch an die KfW wenden. Die dazugehörigen Förderprogramme heißen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.

 

Steuerliche Förderung:

Wenn Sie keine staatliche Förderung durch die BAFA bzw. KfW in Anspruch nehmen, können Sie Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung, unter anderem für die Heizungserneuerung, – wenn Ihre Immobilie älter als zehn Jahre ist – von 2020 bis 2029 beim Finanzamt geltend machen (§ 35c EstG). Über drei Jahre verteilt können Sie bis zu 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abziehen, höchstens jedoch insgesamt 40.000 Euro.

Die steuerliche Förderung gilt nur für Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum.

Den Steuer­abzug können Sie nur für eine neue Heizung erhalten, die auf Basis von erneuer­baren Energien arbeitet. Wenn Sie den Steuerbonus für eine neue Gasheizung bekommen möchten, muss diese mit erneuer­baren Energien kombiniert werden, informiert Stiftung Warentest. Ölhei­zungen sind nicht förderfähig, genauso wenig Luft-Luft-Wärmepumpen.

Damit Sie die Kosten für die energetische Sanierung steuerlich absetzen können, müssen die Sanierungsmaßnahmen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können Sie nachlesen in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung–ESanMV)".

 

Weitere Informationen und Hinweise von WiE:

  • In WEGs kümmert sich in der Regel der/die Verwalter/in um die Recherche der Fördermittel. Allerdings sollten Sie prüfen, dass das auch tatsächlich passiert.
  • Wichtig: Fördermittel müssen beantragt werden, bevor der erste Auftrag im Rahmen der Maßnahme vergeben wird.
  • Fragen und Antworten zum BEG finden Sie hier.
  • Architekt Jan Habermann, der als Berater für WiE tätig ist, rät: „Geht es um den Austausch der Heizungsanlage, sollten Sie keinesfalls etwas überstürzt entscheiden. Informieren Sie sich zunächst sorgfältig. Lassen Sie sich unabhängig beraten, ab wann sich ein Austausch der Heizungsanlage rechnet und welche Heizung in Ihrem Fall die beste Alternative zu einer reinen Öl- oder Gasheizung wäre. Das hängt stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab – ob zum Beispiel an Ihrem Wohnort Fernwärme verfügbar wäre. Lassen Sie sich jedoch nicht von den staatlichen Fördermöglichkeiten verleiten, Ihre Heizungsanlage übereilt auszutauschen.“ Auf jeden Fall sollten Haus- und Wohnungseigentümer, so Jan Habermann, eine Bestandsaufnahme machen: Welche Energiesparmaßnahmen sind noch geplant? Diese könnten nämlich Auswirkungen auf die Größe der Heizungsanlage haben. Eine Gesamtbetrachtung sei also in jedem Fall ratsam.
  • Planen Sie eine Heizungsmodernisierung, sollten Sie sich fachkundig und unabhängig beraten lassen, zum Beispiel im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentralen oder beim Beratungstelefon des Informationsprogramms Zukunft Altbau (Tel. 08000 12 33 33) oder per E‐Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
  • Bei Fragen zu Förderungsmöglichkeiten können Sie BAFA und KfW auch telefonisch kontaktieren: BAFA, Tel. 06196 9081625; KfW, Tel. 0800 5 39 90 02 (kostenfrei).