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21.11.2019. Zum Jahreswechsel haben in nahezu allen Bundesländern viele der Grundversorger Strompreiserhöhungen angekündigt. WiE rät: Ein Wechsel des Stromanbieters kann durchaus lohnenswert sein. Auch wenn Sie den Stromanbieter in der Vergangenheit bereits gewechselt haben, sollten Sie regelmäßig die Tarife anderer Anbieter vergleichen. 

Laut dem Vergleichsportal Verivox sind von den Strompreiserhöhungen in Bayern die meisten Haushalte betroffen. Insgesamt 77 der 236 Grundversorger erhöhen die Preise dort um durchschnittlich 5,8 Prozent. Eine Übersicht der Preiserhöhungen in allen Bundesländern finden Sie hier.

Prüfen Sie also, ob sich ein Wechsel des Stromanbieters lohnt – am besten mithilfe eines Vergleichsportals im Internet (z.B. www.verivox.de, www.check24.de ). Dort können Sie die Tarife verschiedener Anbieter nach verschiedenen Kriterien filtern (z.B. wenn Sie ausschließlich Lieferanten von Ökostrom wünschen), vergleichen und auch eine mögliche Ersparnis im Vergleich zum Grundversorger berechnen. Berücksichtigen Sie auch Ökostrom-Tarife - diese müssen nicht unbedingt teurer sein. 

Worauf Sie beim Anbietervergleich und -wechsel achten sollten

Die Verbraucherzentralen raten dazu,

  • bei Sparangeboten vorsichtig zu sein (mancher Tarif wird im zweiten Jahr teuer, wenn Sie den Anbieter dann nicht wieder wechseln!),
  • mit Lieferanten von Strom keine Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr zu vereinbaren,
  • eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat zu wählen,
  • das Kleingedruckte zu lesen, bevor man einen Vertrag abschließt,
  • keine Vorauszahlungen zu leisten.

Über Gemeinschaftsstrom beschließt die WEG

Über den Anbieter des Stroms, den Sie für Ihre Wohnung beziehen, entscheiden Sie als Wohnungseigentümer/in selbst. Beachten Sie: Bei jeder Strompreiserhöhung haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht (nähere Informationen hierzu gibt es bei den Verbraucherzentralen).

Was den Gemeinschaftsstrom – also den Strom, den Ihre WEG beispielsweise für die Beleuchtung des Treppenhauses oder für die Heizung benötigt – angeht, ist Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des Stromanbieters und muss Vertragsänderungen beschließen. Wünschen Sie für den Gemeinschaftsstrom also einen Preisvergleich und einen Anbieterwechsel, sollten Sie Ihre Verwaltung schriftlich dazu auffordern, dies auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen und günstigere Angebote vorzulegen. Beachten Sie dabei, dass ein auf den ersten Blick günstiger Tarif nach dem Einstieg deutlich teurer werden kann. Ihre WEG braucht einen Stromlieferanten, der dauerhaft preisgünstig, wenn vielleicht auch nicht der billigste ist. Denn während Sie als Privatperson durchaus „Strom-Hopping“ betreiben, also jedes Jahr aufs Neue von Einstiegsangeboten profitieren können, ist für die WEG ein ständiger Wechsel zu aufwendig.

Weitere Tipps zum Stromanbietervergleich gibt es bei Ihrer Verbraucherzentrale.