23.11.2023. Um Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus in der kalten Jahreszeit vor Schäden zu schützen, sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen, am besten noch vor dem ersten Frost. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie ihr Zuhause winterfest machen können und welche Bereiche Sie überprüfen sollten.

Dachrinnen und Fallrohre reinigen

Reinigen Sie Dachrinnen und Fallrohre am besten regelmäßig und entfernen Sie heruntergefallenes Laub und Äste, damit nichts verstopft. So verhindern Sie, dass Regenwasser überläuft und es zu Schäden an den Hauswänden kommt. Wird die Dachrinne über einen längeren Zeitraum nicht gereinigt, können sich außerdem Löcher oder Risse darin bilden. Für die Reinigung können Sie eine Teleskopstange verwenden – oder Sie beauftragen einen Fachbetrieb.

Moos auf Terrasse oder Balkon entfernen

Egal ob Fliesen- oder Holzboden: Eine gründliche Reinigung ist nicht nur aus optischen Gründen empfehlenswert. Achten Sie insbesondere auf Moos und Algen im Fugenbereich Ihrer Terrasse oder Ihres Balkons und entfernen Sie diese, denn bei Frost können feuchte Wurzel- und Erdbereiche ihr Volumen vergrößern. Damit entfalten sie sozusagen Sprengkraft. Außerhalb der Fugen sind bemooste Flächen rutschig und somit unfallträchtig. Das Moos können Sie wegkratzen oder auch mit Moos- und Algenentferner beseitigen. Alternativ bietet sich Essigwasser an.

Wasserleitungen checken

Frost kann die Wasserrohre aufsprengen. In Räumen, die keine Heizung haben, und für den Außenbereich gilt daher: Bei länger anhaltenden Minustemperaturen sollten Sie das Wasser möglichst abstellen und die Wasserleitungen entleeren und entlüften, um Rohrbrüchen vorzubeugen. Außenwasserhähne sollten aufgedreht bleiben.

Heizkörper entlüften

Ihre Heizkörper können Sie in der Regel selbst entlüften. Das ist ratsam, damit das Wasser optimal zirkulieren kann. Außerdem sinnvoll: Reinigen Sie Ihre Heizkörper, denn wenn diese verschmutzt sind, kann das die Heizleistung mindern. Je nach Heizkörper können Sie für die Reinigung eine Lamellenbürste oder einen Staubwedel verwenden. Darüber hinaus sollte die Heizungsanlage vor Beginn der Heizperiode von einem Fachbetrieb gewartet werden. Übrigens: Auch Möbel oder lange Gardinen vor der Heizung mindern die Heizleistung. Freie, saubere und entlüftete Heizkörper können die Wärme am besten in den Raum abgeben.

Dach überprüfen

Sehen Sie nach, ob undichte Stellen am Dach erkennbar sind oder beauftragen Sie einen Fachbetrieb damit. Undichtigkeiten sollten schnell behoben werden, damit keine Feuchtigkeit mehr eindringen kann und sich Schäden nicht vergrößern. Ein Blick aufs Dach zeigt außerdem, ob alle Ziegel noch an ihrem Platz sind – das ist auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit von Bedeutung. Denn wenn es zu einem Sturm oder zum Schneefall kommt, können verrutsche Dachziegel herunterfallen und Passant*innen gefährden.

Fenster dicht?

Prüfen Sie, ob Ihre Fenster dicht sind – ist dies nicht der Fall, kann warme Luft nach außen entweichen, das kostet unnötig Heizenergie. Flackert eine Kerzenflamme, obwohl das Fenster geschlossen ist, ist das ein Hinweis darauf, dass es „zieht“ und das Fenster möglicherweise undicht ist. Die Verbraucherzentralen empfehlen, ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und -flügel zu klemmen. Lässt es sich nicht herausziehen, ist das Fenster an dieser Stelle dicht. Auch die Fensterrahmen sollten Sie unter die Lupe nehmen.

Beleuchtung

Wichtig ist auch, für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Dies kann zum einen eine Präventionsmaßnahme zum Einbruchsschutz sein. Zum anderen kann dies - wie die Räum- und Streupflicht - unter Umständen Teil der Verkehrssicherungspflicht sein, damit niemand zu Schaden kommt. Dies betrifft die Gehwege vom Bürgersteig bis zum Hauseingang. Allerdings muss nicht "rund um die Uhr" beleuchtet werden, sondern es ist ausreichend, wenn Eigentümer*innen die Beleuchtung dann sicherstellen, wenn der allgemeine Verkehr einsetzt. Dies kann man ab 7 Uhr annehmen (OLG Celle, Urteil vom 22.12.2003,  Az.: 9 U 192/03). 

 

Hinweise für Wohnungseigentümer*innen:
 

  • Wenn Sie Schäden am Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel an der Fassade oder am Dach, feststellen, sollten Sie als Wohnungseigentümer*in Ihre Verwaltung darauf aufmerksam machen. Sie können außerdem verlangen, dass die Reparatur auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird.
  • Werden Reparaturen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fenster, Türen, Fassade, Dach) nötig, dürfen Sie als Wohnungseigentümer*in dies nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümer*innen. Die Erfüllung dieser Pflicht ist nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zugewiesen. Sie muss dafür sorgen, dass keine Besucher*in, Bewohner*in oder Passant*in auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.