04.11.2021. Das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen ist Ende Oktober geschlossen worden, da die Fördermittel wegen der großen Nachfrage erschöpft sind.

Neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt der Stopp allerdings nicht für laufende Anträge.

Das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ging im November 2020 an den Start. Seither ist der Fördertopf zweimal aufgestockt worden, auf insgesamt 800 Millionen Euro. Wohnungs- und Hauseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften konnten einen Zuschuss von 900 Euro je Ladestation (für den Kauf und die Installation) beantragen.

Ob bzw. wann das Förderprogramm des Bundes neu aufgelegt wird, bleibt abzuwarten.

Wenn Sie den Kauf und die Installation einer Ladestation planen, informieren Sie sich über mögliche alternative Förderprogramme auf kommunaler Ebene oder Landesebene.

Hinweise von WiE:

WiE fordert, dass KfW- und BAFA-Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien auf die Besonderheiten der Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zugeschnitten werden müssen. Gegenwärtig sind WEGs gegenüber (Einzel-)Hauseigentümer*innen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln benachteiligt. So muss z.B. eine WEG zunächst über die Durchführung von energetischen Maßnahmen in einer oder mehrerer Eigentümerversammlungen beschließen, während Hauseigentümer*innen ohne zeitliche Verzögerung Fördermittel beantragen können. Hinzu kommt eine strukturelle Benachteiligung bei der Durchführung von geförderten Maßnahmen. Beispielsweise wurde bei der Förderung von Wallboxen die Nutzung von Ökostrom vorausgesetzt. Liegen die Wallboxen im Gemeinschaftseigentum, musste die WEG ggf. erst über den Stromanbieterwechsel entscheiden. Wenn sich keine Mehrheit für den Wechsel fand, konnten einzelne Wohnungseigentümer*innen auch keine Fördermittel beantragen.