Kinder in der Eigentümergemeinschaft – wie ein harmonisches Wohnumfeld entsteht

Kinder auf einer Rutsche auf einem Spielplatz vor einem Mehrfamilienhaus
Foto: Magnific

Kinder gehören zum Leben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dazu. Sie spielen, lachen und toben – und sind dabei nicht immer leise. Zum Weltkindertag am 20. September 2026 macht der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) darauf aufmerksam, worauf Wohnungseigentümer:innen achten sollten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei der Schlüssel zu einem harmonischen Wohnumfeld, in dem Kinder und Erwachsene miteinander gut leben können.

Altersgerechte Aktivitäten, Bewegungsdrang und gelegentliches Getrampel gehören zum kindlichen Alltag. Daraus resultiert häufig eine Geräuschkulisse in Wohnanlagen, bei der sich die Bewohner:innen die Frage stellen, was hinzunehmen ist und was nicht. Für Kinderlärm gelten dabei besondere gesetzliche Maßstäbe. Nach § 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder ausgehen, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass dieser gesetzgeberische Wertungsmaßstab auch im Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen ist.

Gleichzeitig haben die übrigen Bewohner:innen ein Recht auf Ruhe. Wo die Grenze des Zumutbaren liegt, hängt stark vom Alter und Gesundheitszustand des Kindes sowie davon ab, ob der Lärm vermeidbar ist.

„Von kleinen Kindern kann man nicht erwarten, dass sie sich an die üblichen Ruhezeiten halten. Je jünger ein Kind ist, desto weniger kann es sein Verhalten entsprechend steuern“, erläutert Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Von älteren Kindern kann dagegen mehr Rücksicht gegenüber der Nachbarschaft verlangt werden.“

Ruhezeiten

Neben dem Alter des Kindes spielen der Zeitpunkt und die Dauer der Geräusche eine entscheidende Rolle. In den Landesimmissionsschutzgesetzen legen die Bundesländer Ruhezeiten fest – üblich ist eine generelle Nachtruhe werktags von 22 bis 6 Uhr. In manchen Kommunen kommt eine Mittagsruhe hinzu. Zudem können in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften in der Hausordnung weitere konkrete Zeiten vermerkt sein.

Musizieren: Zwei bis drei Stunden täglich sind angemessen

Ein besonders häufiger Streitpunkt ist das Musizieren. Für Blockflöte und Co. gilt: Kinder dürfen ein Musikinstrument lernen, ein generelles Musizierverbot in Mehrfamilienhäusern ist unwirksam (BGH, Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 143/17). Allerdings darf auch nicht von früh bis spät gespielt werden. Als grober Richtwert gelten laut Rechtsprechung zwei bis drei Stunden an Werktagen sowie ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen – vorausgesetzt, die allgemeinen Ruhezeiten werden eingehalten.

Toleranz statt Streit

Nicht nur Familien mit Kindern, sondern auch die übrigen Bewohner:innen einer WEG sollten die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen. Umgekehrt sollten Eltern darauf achten, vermeidbare Belastungen für die Nachbarschaft zu minimieren.

„In einer Wohnungseigentümergemeinschaft treffen meist unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander“, sagt von Möller. „Toleranz und Rücksichtnahme sind insbesondere mit Blick auf Kinder immer wichtiger als ein Streit darüber, wer im Recht ist.“ Besser sei es, zum Beispiel auf zumutbare beziehungsweise sogar gebotene bauliche Maßnahmen zurückzugreifen, die den Schallschutz verbessern und in der Folge Konflikte entschärfen könnten. Im Hinblick auf Gemeinschaftsflächen, die sowohl Ruhe als auch Spielfläche sein können, könnte man die Aufteilung der Fläche gemeinsam absprechen und so einen Ausgleich der Interessen finden. „Dabei die Perspektive des Gegenübers einzunehmen, kann helfen, die Sichtweise des anderen besser zu verstehen und in der Folge zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen“, rät von Möller.

Sicherheit: Spielgeräte und Aufsicht

Verfügt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über eigene Spielplätze oder Spielgeräte, trägt sie die volle Verantwortung für deren sicheren Zustand. Dies ist eine zentrale Aufgabe der Gemeinschaftsverwaltung und der Eigentümergemeinschaft.

„Um Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, müssen Spielgeräte regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden. Zu den häufigsten Risiken gehören morsches Holz, Roststellen oder andere strukturelle Schäden“, informiert von Möller. „Nur durch systematische Wartung kann die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden.“

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Aufsichtspflicht. Kinder dürfen draußen spielen, ohne dass sie ständig beaufsichtigt werden müssen. Die Aufsichtspflichten der Eltern variieren je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes: Bei normal entwickelten Kindern ab vier Jahren genügen regelmäßige Kontrollen in kurzen Zeitabständen. Bei Kindern ab sieben Jahren reicht es in der Regel, wenn die Eltern einen groben Überblick über ihre Aktivitäten haben. Die Eigentümergemeinschaft sollte sich dieser Altersstufen bewusst sein, um keine falschen Erwartungen an die Erziehungsberechtigten zu richten.

Neben der technischen Sicherheit der Spielgeräte spielt das soziale Miteinander eine entscheidende Rolle. Alle Eigentümer:innen sollten gemeinsam auf die jüngsten Bewohner:innen der Wohnungseigentümergemeinschaft achten.

„Kinder brauchen Freiräume, um selbstständig Erfahrungen zu sammeln und sich zu entwickeln", sagt von Möller. „Dabei ist es wichtig, dass diese Freiräume sicher gestaltet sind und die Gemeinschaft ein wachsames Auge auf die Kleinsten hat. Ein offener Austausch und gegenseitige Rücksichtnahme tragen zusätzlich zu einem kinderfreundlichen Wohnumfeld bei.“

Über Wohnen im Eigentum

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.500 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Rechte und Interessen von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de.