
Positiv: Senkung der Strompreise, Stärkung der Eigentumsbildung, Einführung der Elementarschadenpflichtversicherung / Kritik: kein Bekenntnis zur Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes, Unklarheiten bei Bauträgerinsolvenz und Gebäudeenergiegesetz, Verschlechterung der Lage für private Vermieter:innen
Der zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag wurde am 9. April 2025 veröffentlicht. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat ihn aus Sicht der Wohnungseigentümer:innen analysiert. Positive Punkte sind die Senkung der Strompreise, die Stärkung der Eigentumsbildung und die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung für Wohnimmobilien. „Es fehlt jedoch ein klares Bekenntnis zur Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes“, so WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Auch dass die Verbraucherschutzmaßnahmen zur Bauträgerinsolvenz nur überprüft werden sollen, obwohl schon konkrete Vorschläge erarbeitet worden sind, ist unverständlich“. Die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zusätzliche Regulierungen bei der Vermietung von Wohnimmobilien sorgen außerdem für Unsicherheiten, weil unklar ist, wie die Änderungen umgesetzt werden sollen. „Hier müssen die Koalitionspartner schnell für Klarheit sorgen“, fordert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Geplante Senkung der Strompreise positiv, Privilegierung von Dach-PV-Anlagen wichtig
Die geplante dauerhafte Senkung der Energiepreise (Strompreise) um mindestens 5 Cent pro kWh begrüßt Wohnen im Eigentum (WiE). „Damit werden für Immobilieneigentümer:innen auch die Betriebskosten von Wärmepumpen planbarer und ist deren Betrieb wirtschaftlicher“, so die Einschätzung von Dr. Sandra von Möller.
Darüber hinaus möchte die anstehende Koalition „Verbraucher stärker zu Mitgestaltern“ und insbesondere bei der Solarenergie die „privaten Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung“ machen. Das sieht WiE positiv und appelliert gleichzeitig an die angehenden Koalitionspartner, Dach-PV-Anlagen in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen Wohnungseigentumsgesetzes aufzunehmen (§ 20 Abs. 2 WEGesetz), damit Wohnungseigentümergemeinschaften Photovoltaik-Anlagen einfacher umsetzen können – eine Forderung, die WiE bereits seit 2021 kontinuierlich kommuniziert.
Eigentumsbildung stärken – Wohneigentumsquote erhöhen
Positiv zu werten ist aus Sicht von WiE die im Koalitionsvertrag enthaltene Ankündigung, den „Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive“ anzukurbeln. Insbesondere steuerliche Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung für Familien begrüßt WiE. „Die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, müsse eine der Prioritäten der kommenden Regierungskoalition sein“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Außerdem sollen Baustandards vereinfacht werden. Dazu gehört auch die Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu liegt bereits aus der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf vor. Der vorausgehende Entwurf war nach deutlicher Kritik von Verbraucherschutzverbänden, unter anderem von WiE, nachgebessert worden. „Es bleibt zu hoffen, dass der Verbraucherschutz nicht nachträglich wieder aufgeweicht wird", so WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Die KfW-Förderprogramme sollen zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht werden: Ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Auch diese Punkte sieht WiE positiv.
Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung
WiE begrüßt die im Koalitionsvertrag geplante Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.
Seit langem setzt sich der Verband für eine Pflichtversicherung ein – ergänzt durch staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz, und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Versicherungsbedingungen. Positiv bewertet WiE daher auch, dass nach dem Koalitionsvertrag Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollen. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen.
Kritisch sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung. „Eine Opt-Out-Regelung hilft Wohnungseigentümern nur dann, wenn ein Verzicht auf die Versicherung allstimmig beschlossen werden muss“, erklärt Dr. Sandra von Möller. „Ansonsten kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“
Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes fehlt
Der Koalitionsvertrag enthält keinen Hinweis auf die Evaluation des Wohnungseigentumsgesetz, die in der Gesetzesbegründung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes aus 2020 festgehalten ist – im Unterschied zu anderen Evaluationsvorhaben. „Eine Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes ist dringend erforderlich – gerade mit Blick auf die Erfahrungen aus der Praxis. Ein klares Bekenntnis dazu wäre das richtige Signal gewesen“, betont Dr. Sandra von Möller. WiE geht aber davon aus, dass die neue Regierungskoalition dennoch die zugesagte Überprüfung durchführt – auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Koalitionsvertrag.
Schutz vor Bauträgerinsolvenzen – Beschreibung zu unverbindlich
Dass im Koalitionsvertrag lediglich eine Prüfung eines besseren Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt wird, bezeichnet Dr. Sandra von Möller als „enttäuschend“. Bereits 2019 hatte eine von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze erarbeitet, um Immobilienkäufer:innen im Fall von Bauträgerinsolvenzen besser abzusichern – auf Initiative der Großen Koalition. Seitdem ist trotz zunehmender Problemlagen nichts passiert.
„Die neue Regierungskoalition sollte die damals entwickelten Vorschläge nun zügig aufgreifen und endlich wirksame Schutzmechanismen für Verbraucher einrichten“, fordert von Möller.
Angekündigte Novelle des GEG sorgt für Verunsicherung
„Die Ankündigung, das sogenannte Heizungsgesetz wieder abzuschaffen und das neue Gebäudeenergiegesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ zu gestalten, verunsichert erneut viele Immobilieneigentümer:innen“, kritisiert Dr. Sandra von Möller.
„Gerade Wohnungseigentümergemeinschaften sind aufgrund der oft langwierigen Entscheidungsprozesse auf ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen“, betont von Möller. Aus Sicht von Wohnen im Eigentum (WiE) muss jetzt schnell für Klarheit und verbindliche rechtliche Vorgaben gesorgt werden.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung durch die Koalition ist begrüßenswert. Wohnungseigentümer:innen und -gemeinschaften sollten jedoch eigene Förderkontingente erhalten, da ihre Entscheidungsprozesse mehr Zeit erfordern und sie sonst benachteiligt sein können.
Vermietung – Mehr Bürokratie für Vermietende durch zusätzliche Regulierung
Die geplanten Regelungen zum Thema Vermietung verschlechtern die Situation für private vermietende Eigentümer:innen. So bleibt offen, ob die Modernisierungsumlage – die es Vermieter:innen bislang ermöglichte, einen Teil der Modernisierungskosten auf Mieter:innen umzulegen – künftig in der Form erhalten bleibt. Die angekündigte steuerliche Förderung für Vermieter:innen, die Wohnraum zu günstigen Mieten anbieten, sowie die geplante „nationale Mietenberichterstattung“ bleiben ohne konkrete Ansätze zur Umsetzung.
Zudem sind weitere Regulierungen vorgesehen, z.B. im Hinblick auf die Indexmiete in angespannten Mietmärkten sowie bei möbliertem Wohnraum. Die Sanktionen bei Verstößen gegen mieterschützende Vorschriften sollen verschärft werden – etwa durch eine Präzisierung der Mietwucher-Regelungen und Bußgelder bei Missachtung der Mietpreisbremse, deren Laufzeit um weitere vier Jahre verlängert werden soll.
„Die geplanten weiteren Regulierungen dürften vor allem eines bewirken: mehr Bürokratie und wachsende Verunsicherung bei vermietenden Eigentümern – insbesondere bei privaten Vermietern“, erklärt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Ob auf diesem Weg tatsächlich mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht, ist zweifelhaft – zumal die Mietpreisbremse bereits in der Vergangenheit kaum Wirkung gezeigt hat.“
Über WiE
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.