Mithilfe eines Komposthaufens lassen sich Küchen- und Gartenabfälle nachhaltig verwerten. Was beim Anlegen eines Komposts zu beachten ist, hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) für Haus- und Wohnungseigentümer:innen zusammengestellt.
Abfälle wie Kaffeesatz, Eierschalen, ungekochte Obst- und Gemüsereste, trockenes Laub und Heckenschnitt lassen sich in einem Komposthaufen zu nährstoffreicher Erde umwandeln. Diese dient dann sowohl im Garten als auch im Pflanz- bzw. Blumentopf als natürlicher Dünger.
Verschiedene Systeme zur Kompostierung
Zu Wahl stehen verschiedene Formen der Kompostierung: Ein offener Lattenkomposter besteht in der Regel aus Holzlatten, die zusammengesteckt werden und deren Höhe der Kompostmenge angepasst werden kann. Erhältlich sind auch Behälter aus Drahtgitter. Diese ermöglichen wie auch die Holzlattenkomposter eine gute Luftzirkulation. Für kleine Gärten können sogenannte Thermokomposter aus Kunststoff eine platzsparende Alternative sein. Da sie ein geschlossenes System darstellen, funktioniert das Kompostieren hiermit deutlich schneller.
Standort sorgfältig auswählen
Ein Kompost für den Eigenbedarf im Garten ist in der Regel ohne eine Genehmigung der Kommune zulässig. Eigentümer:innen müssen aber beachten, dass der Komposthaufen die Nachbar:innen nicht wesentlich beeinträchtigt (§ 906 BGB), etwa durch starke Geruchsbelästigungen oder Schädlingsbefall, insbesondere Ratten. Andernfalls können Nachbar:innen möglicherweise einen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung haben (nach § 1004 BGB).
Bei der Wahl des Standortes sollten Eigentümer:innen daher einen angemessenen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Für Komposthaufen gibt es in den Landesbauordnungen in der Regel zwar keinen exakt vorgeschriebenen Mindestabstand. Allerdings schreiben die Nachbarrechtsgesetze mancher Bundesländer bei einem Komposthaufen bis 2 Metern Höhe 0,5 Meter als Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vor. Manche Kommunen empfehlen sogar ein bis zwei Meter. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, ist es außerdem wichtig, den Komposthaufen möglichst weit entfernt von Terrassen, Fenstern, Türen oder Spielplätzen aufzustellen.
Was nicht auf den Komposthaufen gehört
Damit kein Ungeziefer angezogen wird, ist es wichtig, sich vorher zu informieren und nur geeignete organische Abfälle zu kompostieren - Fleisch, Fisch, Knochen, gekochte Essensreste, Katzenstreu, Tierkot, Teile von kranken Pflanzen gehören nicht auf den Komposthaufen. Die Abfälle sollten möglichst gut zerkleinert werden. Auch ein regelmäßiges Umsetzen des Komposthaufens ist ratsam.
In WEGs ist ein Beschluss erforderlich
In Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Keine Wohnungseigentümer:in darf ohne Beschluss einen Kompost im Gemeinschaftsgarten der WEG anlegen. Denn hierbei handelt es sich gemäß Wohnungseigentumsgesetz in aller Regel um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Das gilt auch dann, wenn Wohnungseigentümer:innen ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil haben. Auch dann muss die Gemeinschaft zustimmen. Wohnungseigentümer:innen sollten zunächst ihreTeilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung prüfen. Dort können Regelungen zur Gartengestaltung und -nutzung enthalten sein.
„Wer einen Komposthaufen anlegen möchte, sollte das Thema durch die Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Bei dem Beschlussantrag ist es wichtig, die oben genannten Punkte bei der Planung des Komposts zu berücksichtigen, zum einen, um eine Mehrheit der Stimmen für den Beschluss zu bekommen, zum anderen um später möglichen Ärger mit Miteigentümer:innen und Bewohner:innen von vorneherein zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zum Kompostieren gibt es unter anderem in der Kompostfibel des Bundesumweltamtes.
Über Wohnen im Eigentum
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer:innen, insbesondere von Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Wohnen im Eigentum fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt Wohnen im Eigentum mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. Wohnen im Eigentum ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de.