24.05.2019. Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Aktuell befasst sich eine Bund-Länder-AG damit und will etwa im Sommer ihren Ergebnisbericht mit Reformvorschlägen vorlegen. Wohnen im Eigentum (WiE) hat die Berichterstatter der verschiedenen Fraktionen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, der für die Reform des WEGesetzes federführend ist, befragt. Was Michael Groß (SPD) von der Reform erwartet und wo er dringend Handlungsbedarf sieht, lesen Sie im Folgenden.

Als Berichterstatter nehmen sie im Ausschuss in der Regel für ihre Fraktion Stellung, wenn über Vorlagen, zum Beispiel zur WEGesetzreform, beraten wird.

 

1. WiE: "Herr Groß, was sollte/n aus Ihrer Sicht das Ziel bzw. die Ziele der Gesetzreform sein und in welchen Bereichen Sehen Sie den größten Reformbedarf?"

Michael Groß: „Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion sollte das WEG-Recht grundlegend novelliert und zeitgemäß angepasst werden. Viel zu viele Dinge werden immer noch über Gerichtsentscheidungen geklärt. Hierüber konnte sich die Koalition ja auch im Koalitionsvertrag einigen und hat dies als Arbeitsauftrag in die laufende Legislatur mitgenommen. Entscheidend wird das Wie sein, denn da scheiden sich bekanntlich die Geister zwischen SPD und Union. Unser Ziel ist es die Qualifizierung von Verwaltern, die Förderung energetischer Sanierung, Barrierefreiheit, um nur ein paar Punkte zu nennen, zu verbessern.

In diesem Zusammenhang steht natürlich auch der Abstimmungsprozess der Eigentümer untereinander zur Debatte. Wie können Entscheidungen unterschiedlichster Wohneigentümerzusammensetzungen besser gestaltet werden? Für uns sind höhere Transparenz, Beseitigung von Abstimmungshemmnissen, soziale Verantwortung und gute Beratung wichtige Faktoren für die Eigentümer in ihren Entscheidungsgremien. Wie können bauliche Umsetzungsprozesse besser abgestimmt und umgesetzt werden? Wie verhindere ich finanziellen Missbrauch? Wie können Blockaden aufgelöst werden? Wie sichere ich Mieterschutz im vermieteten Wohneigentum? Wie ermögliche ich auch lebenslanges Wohnen in der eigenen Wohnung?  Dies sind nur grob angerissene Punkte, die mit der Novelle dringend angepackt werden müssen.“

2. WiE: "Sind Sie der Meinung, dass bei der Reform des WEGesetzes auch der Verbraucherschutz mit im Auge behalten oder sogar stark berücksichtigt werden sollte?"

Michael Groß: „Sicher muss der Verbraucherschutz in der Gesetzgebung berücksichtigt und gestärkt  werden. Deshalb werden entsprechende Anhörungsprozesse in einer Gesetzesnovelle durchgeführt. So gibt es Verbändeanhörungen, Fachgespräche vorab, Bedarfsermittlungen und auch Diskussionsrunden zur jeweiligen Gesetzesnovelle. Die Positionen, die die einzelnen Fraktionen vertreten, spiegeln meistens auch das vielfältige Meinungsspektrum der Bevölkerung wider. Hier muss man dann konsensorientiert Arbeiten und gute Kompromisse finden.“

3. WiE: "WiE führt gerade eine Umfrage unter Wohnungseigentümern durch um zu erfragen, was die Eigentümer selbst wollen. Was halten Sie davon, die Wohnungseigentümer als direkt Betroffene über das Gesetzgebungsverfahren laufend zu informieren und sogar zu befragen? Oder meinen Sie, dass das Thema für sie zu kompliziert und daher eher eine Sache für Fachleute ist, also in erster Linie Juristen?"

Michael Groß: „Natürlich sollten Wohnungseigentümer als direkt Betroffene und Verbraucher über das laufende Gesetzgebungsverfahren informiert werden und auch ihre Positionen vertreten wissen. Ich denke, dass ihr Verband 'Wohnen im Eigentum' dies auch umfassend tut. Fachjuristen sind in den Ministerien der Länder und des Bundes zur Beurteilung der Sachlage zuständig. Für den Blick mit gesundem Menschenverstand sollten sich natürlich die Verbraucher selbst einbringen. Ich persönlich bin kein Jurist, aber direkt gewählter Bundestagsabgeordneter, der die BürgerInnen aus meinem Wahlkreis und auch darüber hinaus im Parlament vertritt. Umfragen von VerbraucherInnen können oft sehr gut zum Meinungsbildungsprozess auch innerhalb der Koalition im Prozess der Gesetzesbildung unterstützend wirken.“

4. WiE: "Angesichts der wieder erstarkten Klimaschutzdiskussion gibt es politischen Druck aus dem Verkehrs- und Umweltministerium und sicherlich auch von der Autoindustrie, die Schaffung von Ladestationen für E-Autos in Wohnungseigentumsanlagen vorrangig zu regeln. Halten auch Sie dieses Anliegen für wichtig genug, um es vorzuziehen vor eine umfassende Reform des WEGesetzes oder besteht dann die Gefahr, dass eine umfassende Modernisierung des WEGesetzes auf die nächste Legislaturperiode oder sogar auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben wird?"

Michael Groß: „Die rechtliche Erleichterung des Einbaus von Ladestationen für Elektrofahrzeuge von MieterInne/n und WohnungseigentümerInnen ist ein Punkt im Koalitionsvertrag unter der Rubrik 'Mobilität und Umwelt'. Es ist ein wichtiger Aspekt zur Unterstützung unserer klimapolitischen Ziele im Bereich individueller Mobilität – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

5. WiE: "Zum Abschluss: Haben Sie selbst eine Eigentumswohnung?"

Michael Groß: „Nein, ich wohne zur Miete, auch wenn ich schon oft über Wohneigentumsbildung nachgedacht habe, ist das 'Mietshaus' eher meinen Bedürfnissen entsprechend.“

WiE: "Herr Groß, vielen Dank für das Interview."

Wohnen im Eigentum wird an dieser Stelle sukzessive weitere Interviews mit Berichterstattern der Fraktionen zur WEGesetz-Reform im Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages veröffentlichen.

Weitere Informationen zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes