13.10.2022 Viele Wohnungseigentümer*innen können aufatmen. Statt Ende Oktober müssen sie die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.

Durch die Grundsteuer-Reform sind Immobilienbesitzer*innen dazu aufgefordert eine zur Errechnung der neuen Grundsteuer erforderliche Erklärung abzugeben, die sogenannte Feststellungserklärung oder auch Grundsteuererklärung. Diese sollte ursprünglich bis 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Nun wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Eine Verlängerung war nötig geworden, nachdem bis jetzt lediglich ein Drittel der Erklärungen abgegeben worden sind.

Lesen Sie hier einige Tipps zur Nutzung des ELSTER-Formulars. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Feststellungserklärung über das neu eingerichtete Grundsteuerportal des Bundesfinanzministeriums abzugeben. Diese Möglichkeit kann allerdings nur genutzt werden, wenn Ihre Immobilie sich in einem der Bundesländer befindet, in dem das sogenannte Bundesmodell angewandt wird. Eine Übersicht über die Bundesländer und ihre Modelle finden Sie hier.