Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert

Schlüssel vor einem Wohnhaus
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Der Deutsche Bundestag hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese gilt nun bis 31. Dezember 2029. Ohne die Verlängerung wäre die Mietpreisbremse am 31. Dezember 2025 ausgelaufen.

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche das sind, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind neu gebaute Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, umfassend sanierte Wohnungen sowie Wohnungen, deren Vormiete oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete lag.

Der Gesetzentwurf hat am 11. Juli den Bundesrat passiert, das Gesetz kann nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

„Die Mietpreisbremse stoppt nicht die rasante Mietenentwicklung in Ballungszentren, sondern verhindert stattdessen den Neubau von Wohnungen“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Notwendig wäre, das Wohnungsangebot ernsthaft zu erweitern, statt schlicht den Mietpreis zu deckeln. „Vermietung muss wirtschaftlich attraktiv bleiben, ansonsten finden keine Investitionen statt“, so von Möller. Statt den ganzen Markt zu regulieren, müssen Mieter:innen, die sich ihre Miete nicht leisten können, individuell unterstützt werden. 

Lesen Sie in dem Zusammenhang gerne auch eine Pressemitteilung von WiE zum Koalitionsvertrag.