20.08.2021. Das Mietspiegelreformgesetz tritt am 01.07.2022 in Kraft. Es soll für aussagekräftigere Mietspiegel sorgen, unter anderem durch die Vorgabe von Mindeststandards. Für Vermieter*innen und Mieter*innen wird eine Auskunftspflicht zu Merkmalen und Miete der Wohnung eingeführt.

Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln – und Vermieter*innen dienen sie, um Mieterhöhungen begründen zu können. Das Gesetz wurde unter anderem nötig, da qualifizierte Mietspiegel offenbar immer wieder gerichtlich angezweifelt werden – etwa wenn Mieter*innen mit einer Mietererhöhung nicht einverstanden sind. Dabei geht es nach Informationen der Bundesregierung häufig um die Frage, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Daher gibt es künftig einheitliche Vorgaben, die bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln eingehalten werden müssen: Die neue Regelung legt Mindeststandards fest.

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern besteht künftig die Verpflichtung, einen Mietspiegel zu erstellen: Handelt es sich um einen „einfachen Mietspiegel“, muss dieser bis zum 01.01.2023 veröffentlicht werden. Wenn eine Gemeinde hingegen einen „qualifizierten“ Mietspiegel erstellt, muss sie diesen bis 01.01.2024 vorlegen.

"Einfache“ Mietspiegel werden insbesondere in kleineren Kommunen angewendet. Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten (§ 558c Abs. 1 BGB), die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und Mieter*innen gemeinsam erstellt oder allgemein anerkannt worden ist.

Das Mietspiegelreformgesetz umfasst außerdem eine Auskunftspflicht für Vermieter*innen und Mieter*innen: Diese müssen für die Erstellung des örtlichen Mietspiegels künftig Auskunft über die Miete und Merkmale der Wohnung geben (Art. 238 § 2 EGBGB), wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde dazu aufgefordert werden. Wer dem nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld.

Nichts geändert wurde an der Regelung, dass Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden müssen. Qualifizierte Mietspiegel müssen nach vier Jahren neu erstellt werden.

Mit dem Gesetz soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. „Ziel ist es, dass künftig in möglichst vielen Gemeinden qualitativ hochwertige Mietspiegel zum Einsatz kommen“, so die Bundesregierung.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt