22.10.2019. WiE-Mitglied Werner F. ist seit 35 Jahren Mitglied des Verwaltungsbeirats seiner WEG und hat im Lauf der Jahre Vieles erlebt. Seine Erfahrungen hat er jetzt schriftlich unter dem Titel „Wohnungseigentum und andere Irrtümer – Das Beste aus 35 Jahren Beirats-Abenteuer“ festgehalten, manche Abschnitte in Form eines Theaterstücks. Im Interview mit WiE erzählt er, was er sich von der WEGesetz-Reform erhofft.

1. WiE: „Was hat Sie dazu gebracht, Ihre Erlebnisse aufzuschreiben und als Theaterstück zu präsentieren?

Werner F.: „Ich wollte meine Erfahrungen unvergesslich machen. Die Form des Theaterstücks habe ich zum Teil gewählt, weil einige der Vorgänge an Komödien erinnern. Das Ganze mit Humor zu sehen ist hilfreich.“

2. WiE: „Im Lauf der Zeit haben Sie allerhand erlebt – von den Herausforderungen einer Dachsanierung bis hin zum Kampf um Parkplätze innerhalb der WEG.  Welches Erlebnis ist Ihnen ganz besonders in Erinnerung geblieben?“

Werner F.: „Ein ehemaliger Verwalter unserer Wohnungseigentumsanlage hat WEG-Gelder in Höhe von rund 15.000 Euro auf sein privates Konto transferiert. Erst nachdem ich monatelang darauf beharrt hatte, erhielten wir schließlich Einsicht in die entsprechenden Kontoauszüge, die anfangs gefehlt hatten. Mit anwaltlicher Hilfe bekamen wir das Geld glücklicherweise wieder zurück. Dieser Vorgang zeigt, mit welcher Sturheit man dranbleiben muss.“

3. WiE: „Viele der Probleme bzw. Schwierigkeiten, die Sie schildern, traten bei Sanierungen und Reparaturen auf, obwohl qualifizierte Fachleute beauftragt worden waren. Welche Quintessenz ziehen Sie daraus?“

Werner F.: „Blindes Vertrauen in Dritte reicht keinesfalls. Sofern es in der WEG jemanden gibt, der Technik durchschaut und Vertragsbedingungen versteht, sollte er oder sie ein Auge auf die Arbeiten haben und der Verwaltung bemerkte Mängel melden. So jemand sollte aber aus Haftungsgründen nicht selbst die Kontrolle übernehmen. Bei größeren Maßnahmen und immer dann, wenn die Verwaltung nicht so fit ist, sollten Fachplaner bzw. Architekten hinzugezogen werden.

4. WiE: „War es in Ihrer WEG immer leicht, einen Verwaltungsbeirat zu etablieren?

Werner F.: „Leider nein. Der Gesetzgeber verlangt im § 29 WEGesetz von den Beiräten Prüfungen, die bei tatsächlicher Ausführung ein Haftungsrisiko beinhalten. Meine Erfahrung ist: Steht bei Eigentümerversammlungen das Thema Beiratswahlen an, gehen alle Köpfe nach unten und weichen Blickkontakt aus.“

5. WiE: „Warum engagieren Sie sich dennoch schon so lange in dem Amt“?

Werner F.: „Innerhalb unserer WEG gibt es so gut wie keine Personen, die sich als Beirat zur Verfügung stellen. Ich finde das Amt aber wichtig, denn aus dem Eigentümerkreis sollte unbedingt jemand den Verwalter „unterstützen“, also mit Infos versorgen und auch kontrollieren. Das mache ich insbesondere in technischen Angelegenheiten, um schon im Vorfeld grobe Schäden von der Gemeinschaft abzuwenden.“

6. WiE: „Welchen Rat würden Sie anderen Wohnungseigentümern geben?“

Werner F.: „Ich würde ihnen empfehlen, ein Einfamilienhaus zu kaufen.“

7. WiE: „Das Wohnungseigentumsgesetz ist sehr komplex und dringend reformbedürftig. Was wünschen Sie sich von der Reform des WEGesetzes?“

Werner F.: „Die Verwalterpflichten sind im WEGesetz zu dünn beschrieben – unter § 27 mit dem lapidaren Satz, der Verwalter ist dazu verpflichtet, ‚die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen‘. Hier wünsche ich mir mehr Klartext. Der Verwalter muss zudem durch die Eigentümer besser kontrollierbar sein. Außer der WEGesetz-Reform finde ich auch eine Nachbesserung der Berufszulassung für ‚Wohnimmobilienverwalter‘ wichtig, die es seit Mitte 2018 gibt – mit einer echten Ausbildungs- und Fortbildungspflicht. Ein Verwalter muss Kaufmann sein. Darüber hinaus sollte er oder sie auch technischen Sachverstand nachweisen müssen, denn die größten Probleme entstehen bei Instandhaltungen.“

Informationen zu den Aufzeichnungen von Werner F. und Download