09.07.2024. Die WEG von WiE-Mitglied und Beiratsvorsitzendem Matthias S. hat seit 2022 eine PV-Anlage auf dem Dach. Im Rahmen des Mieterstrommodells hat der örtliche Grundversorger als Dienstleister die Anlage installiert und betreibt diese seither. Lesen Sie hier, wie hoch der Ertrag 2023 ausfiel.

„Unsere WEG umfasst 33 Wohneinheiten. Jede Bewohner*in hat die Möglichkeit, den auf unserem Dach produzierten Solarstrom zu vergünstigten Konditionen („Mieterstrom“) vom örtlichen Energieversorger zu beziehen (oder nicht). Der Vorteil des Mieterstrommodells für unsere WEG bzw. unseren Verwalter: Uns entstehen keinerlei Kosten und kein bürokratischer Aufwand durch die PV-Anlage.

Nachdem die Photovoltaik-Anlage am 01.11.2022 in Betrieb gegangen ist (wir berichteten), liegt jetzt die erste Abrechnung für ein ganzes Jahr Betrieb der PV-Anlage vor. Diese ergab Folgendes:

Die Wohnanlage hat vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 insgesamt 72,46 Megawattstunden (Mwh) verbraucht. 25 Prozent (17,77 Mwh) davon, also ein Viertel, wurde durch die PV-Anlage abgedeckt und die restlichen 54,69 Mwh durch den Energieversorger aus dem Netz (Grünstrom) zugekauft.

Die PV-Anlage hat im Jahr 2023 insgesamt 23,62 Mwh produziert, wovon 75 Prozent in der Wohnanlage verbraucht wurden. Ich finde die produzierte Strommenge in Ordnung. Die restlichen 25 Prozent (5,85 Mwh) wurden ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Stromspeicher wurde vom Netzbetreiber nicht installiert, somit wurde ein Viertel des produzierten Solarstrom ins Netz ‚verschenkt‘. Die PV-Anlage wurde mit einer Leistung von 23,5 pkw gebaut.

Solarmodule
Foto: Bundesverband Solarwirtschaft

Derzeit bezahlen die Bewohner*innen, die bei dem Modell mitmachen und den Vertrag mit dem örtlichen Energieversorger, unserem Dienstleister, abgeschlossen haben, einen Mieterstromtarif in Höhe von 28,3 Cent/kwh. Dabei handelt es sich um einen ‚Mischpreis‘ aus den Kosten für den Solarstrom und den zugekauften Netzstrom. Der relativ günstige Preis entsteht dadurch, dass für den Solarstrom vom Dach keine Nutzungsentgelte anfallen, da dieser nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden muss.

Unser Verwalter hat mir vor kurzem übrigens berichtet, dass der Energieversorger jetzt bei neuen Mieterstromprojekten eine Installationspauschale jeweils in Höhe von 20.000 bis 40.000 Euro verlangt. Diese gab es 2022 bei uns noch nicht.

Schwierigkeiten gab es während des Betriebs der PV-Anlage bisher nicht.

Bezüglich der E-Mobilität kann ich Folgendes berichten: In unserer Tiefgarage wurde an sechs von insgesamt 34 Stellplätzen eine Wallbox installiert. Momentan benutzt allerdings nur ein Eigentümer seine Wallbox. Zusätzlich lädt ein Eigentümer sein E-Auto über seinen eigenen Hausanschluss. Dies wurde ihm vor der Installation von der WEG genehmigt und installiert.“