26.08.2021. Die Wohnungseigentümergemeinschaft von WiE-Mitglied Dieter Z. ist noch ganz jung und verwaltet sich seit kurzem selbst, unter anderem aus Kostengründen. Lesen Sie hier seinen Erfahrungsbericht.

„Meine Frau und ich haben 2017 eine Neubau-Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft. Unsere WEG besteht aus sechs Wohneinheiten. Leider hat der Bauträger Insolvenz angemeldet, als erst 60 Prozent der Leistung erbracht waren , es kam zum Baustillstand. Wir haben dann eine Bauherrengemeinschaft (GbR) gegründet und die Wohnungen selbst auf eigene Kosten fertigstellen lassen.

Im Frühsommer 2020 hatten wir unsere erste Eigentümerversammlung. In dieser wurde ich zum internen Verwalter gewählt und ein Verwaltungsbeirat gewählt. Ich habe mich dann etwa ein halbes Jahr lang in dieser Funktion um die Belange der WEG gekümmert, aber im November 2020 wollte ich nicht mehr, da es für mich quasi unmöglich war, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu bekommen und mir das Haftungsrisiko zu groß war (Anmerkung von WiE: WEGs, die sich selbst verwalten und die Mitglied bei WiE sind, können mittlerweile eine spezielle Haftpflichtversicherung bekommen, siehe Hinweise unten). Auch unser Verwaltungsbeirat ist im November zurückgetreten und bisher wurde kein neuer bestimmt.

Wir haben dann Angebote von Verwaltern eingeholt, allerdings fanden wir die Preise sehr hoch, was ja häufig bei kleinen WEGs der Fall ist. Daher haben wir uns dafür entschieden, keinen Verwalter zu bestellen, sondern unsere WEG selbst zu verwalten. Das gestaltet sich bisher allerdings etwas schwierig, denn die meisten anderen Eigentümer machen sich nur wenig Gedanken darüber. Hinzu kommt, dass einige der Eigentümer sehr wenig Erfahrung in diesem Bereich haben. Außerdem ist unser Verhältnis untereinander durch unsere Vorgeschichte als Baugemeinschaft belastet.

Bis vor kurzem mussten wir kaum was regeln – da unsere WEG ja quasi ganz neu ist. Wir hatten unseren ersten Wirtschaftsplan sehr vorsichtig aufgestellt, sodass wir jetzt noch eine Weile ausreichend „Geld in der Kasse“ haben. Und einiges funktioniert auch gut, ohne dass wir eine spezielle Aufgabenteilung hatten: zum Beispiel der Winterdienst. Wir leben hier in einer sehr schneereichen Gegend, da ist Schneeräumen natürlich wichtig. Wir haben diese Aufgabe im Winter gemeinschaftlich aufgeteilt und das hat gut funktioniert. Auch die Außenbepflanzung haben wir Eigentümer selbst übernommen und über 1.000 Pflanzen gepflanzt. Das war echte Teamarbeit.

Aber auf längere Sicht, wenn quasi der Regelbetrieb ansteht, müssen bestimmte Zuständigkeiten und Abläufe geklärt sein. Daher haben wir vor kurzem die anfallenden Aufgaben in einer Eigentümerversammlung untereinander in einem Geschäftsverteilungsplan, wie er von WiE als Muster im ‚Themenpaket Selbstverwaltung‘ zur Verfügung gestellt wird, aufgeteilt. Ich selbst kümmere mich zum Beispiel um das Ablesen der Zähler, damit wir die Nebenkosten abrechnen können; und um die Bestellung der Heizpellets für die Heizungsanlage.

Ich denke, diese Aufteilung wird unserer WEG mehr Klarheit bringen – und hilft hoffentlich, Missverständnisse bzw. ungeklärte Verantwortlichkeiten zu vermeiden.

Insofern sehe ich unsere Eigentümergemeinschaft jetzt ganz gut für die Zukunft aufgestellt. Dennoch sind wir an einem Erfahrungsaustausch mit anderen WEGs, die sich selbst verwalten, interessiert.“

Tipps von WiE zur Selbstverwaltung:

  • Ihre WEG verwaltet sich selbst und Sie sind auch an einem Erfahrungsaustausch interessiert? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schicken eine E-Mail an themen@wohnen-im-eigentum.de. Wir geben Ihren Kontakt dann gerne an das WiE-Mitglied weiter.
  • Tauschen Sie sich zum Thema Selbstverwaltung gerne auch in unserer Facebook-Gruppe "Treppenhausparty" (geschlossene Gruppe) aus.
  • Wann eine Selbstverwaltung sinnvoll sein kann und was nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz zu beachten ist, lesen Sie im Interview mit WiE-Rechtsreferent Michael Nack oder im neuen WiE-Ratgeber "Das Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen" nach.
  • Nähere Informationen zur Selbstverwaltung - einen Leitfaden, einen Muster-Selbstverwaltungsvertrag und einen Muster-Geschäftsverteilungsplan, Arbeitshilfen und Checklisten zur Entscheidungsfindung und Umsetzung - finden Sie in unserem „Themenpaket Selbstverwaltung“, das Sie in unserem Shop bestellen können. Für WEGs, die Mitglied bei WiE sind, ist das Themenpaket kostenlos erhältlich (erst einloggen, dann hier herunterladen).
  • Ihre WEG ist Mitglied bei Wohnen im Eigentum (WEG-Mitgliedschaft)? Dann können Sie das spezielle Angebot einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für die selbstverwaltete WEG nachfragen: Versichert sind die WEG bzw. die Miteigentümer, die Verwaltungsaufgaben übernehmen oder die interne Verwalter*in. Weitere Infos hierzu