26.06.2020. Um eine Ladestation für sein neues E-Auto installieren zu lassen, musste Karl G., WiE-Mitglied aus Dortmund, erst eine Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz legen lassen. Dafür benötigte er die Zustimmung seiner Miteigentümer. Lesen Sie hier, wie er den Beschluss ausgestaltet hat.

„Unsere Wohnungseigentumsanlage besteht aus 40 Wohneinheiten und 47 Stellplätzen in der Tiefgarage. Die Stellplätze befinden sich im Sondereigentum und sind teilweise vermietet. Obwohl die Wohnungseigentumsanlage erst fünf Jahre alt ist, waren vom Bauträger keine Stromanschlüsse zu den Stellplätzen verlegt worden.

Da meine Frau und ich uns ein Elektro-Auto anschaffen wollten, mussten wir uns erst darum kümmern, dass eine Leitung von dem Stromzähler unserer Wohnung im Elektroraum zu unserem Tiefgaragen-Stellplatz gelegt wird. Eine Nachrüstung des hauseigenen Stromnetzes war zum Glück nicht notwendig. Wir stellten in der Eigentümerversammlung im März 2018 einen Antrag auf bauliche Veränderung, dessen Titel wie folgt lautete: "Installation eines Stromanschlusses für ein Elektroauto auf dem Stellplatz in der Tiefgarage". Drei weitere Eigentümer schlossen sich dem Antrag an.

Der entsprechende Beschluss wurde zum Glück ohne Gegenstimmen gefasst und auch nicht angefochten. Was uns sicher dabei geholfen hat, dass unser Antrag nicht abgelehnt wurde, sind Auflagen, an die wir uns zu halten haben und die wir in dem Beschluss bereits vorgeschlagen hatten – zum Beispiel, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt und die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Ebenfalls wichtig war, dass den anderen Eigentümern durch unsere Maßnahme keinerlei Kosten entstehen. In dem Beschluss haben wir außerdem geregelt, dass wir vier Parteien uns verpflichten, uns einer „zukünftigen Gesamtlösung in Sachen E-Mobilität für die Tiefgarage“ nicht zu widersetzen. Das bedeutet: Wenn in der Zukunft möglicherweise mehrere oder sogar alle Eigentümer ebenfalls eine E-Ladestation einrichten lassen möchten und dann eine übergreifende Lösung für die gesamte WEG nötig wird, da das häusliche Stromnetz von der Kapazität her nicht mehr ausreicht, müssen wir diese Lösung und die damit verbundenen Kosten mittragen.

Die anschließenden Arbeiten wurden von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt. Die Kosten: Die Installation der Elektroleitung kostete mich 742 Euro. Hinzu kamen die Kosten für die sogenannte Wallbox, also die eigentliche Ladeeinrichtung in Höhe von rund 800 Euro.

Wir betreiben unser E-Auto, das wir seit Mitte Juni besitzen, mit normalem Haushaltsstrom. Das Betanken läuft über meinen Wohnungs-Stromzähler, ich tanke natürlich nicht auf Kosten der Gemeinschaft. Da wir eine große Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben, betanken wir mit Ökostrom, d.h. wir schonen die Umwelt. Kohlendioxid oder sonstige Abgase entstehen beim Betreiben des Fahrzeugs nicht.

Der Gesetzentwurf für die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes sieht vor, dass künftig jede/r Wohnungseigentümer/in einen Duldungsanspruch auf das Einrichten einer E-Ladestation bekommen soll. Ich finde das grundsätzlich gut, allerdings sollte m.E. im Gesetz die Details genau geregelt werden, zum Beispiel wie in einer WEG vorzugehen ist, wenn sukzessive nach und nach Eigentümer eine E-Ladestation einrichten lassen möchten.“

Hinweise von Wohnen im Eigentum:

  • Bisher ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt, mit welcher Mehrheit eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation beschließen kann – entweder als bauliche Maßnahme oder als Modernisierung. Lesen Sie in dem Zusammenhang die wichtigsten Fragen und Antworten für Wohnungseigentümer zum Thema „Einrichten einer E-Ladestation
  • Sie möchten eine E-Ladestation einrichten lassen, es ist aber schon jetzt absehbar, dass es in Ihrer WEG Streitigkeiten bzw. Gegenstimmen bei einer Beschlussfassung geben wird? Dann ist es vermutlich sinnvoll, Sie warten damit, bis das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz in Kraft ist. Im Gesetzentwurf ist ein Duldungsanspruch für das Einrichten einer E-Ladestation vorgesehen (siehe folgender Punkt).
  • Der Gesetzentwurf für die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes sieht vor, dass künftig jede/r Wohnungseigentümer/in einen Duldungsanspruch auf das Einrichten einer E-Ladestation bekommen soll. Vorgesehen sind grundlegende Änderungen in Bezug auf bauliche Veränderungen. Die Vorschriften hierfür sollten aus Sicht von WiE unbedingt nachgebessert bzw. überarbeitet werden, auch die Frage der Kostenregelung. Lesen Sie, warum die Kostenverteilung für bauliche Veränderungen, wie sie derzeit vorgesehen ist, nicht gut funktionieren wird.
  • Informationen finden Sie auch in der WiE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf, ab Seite 62.