15.04.2024. WiE-Mitglied Veronika Klinke ist Beiratsvorsitzende ihrer WEG in Bonn. Sie wollte Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern des Gebäudes installieren lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Da jedoch die vorhandene Elektrik im Gebäude sehr kostenintensiv saniert werden müsste, um die PV-Anlagen zu betreiben, wollte sie die Fläche an eine Genossenschaft oder ein Unternehmen verpachten. Doch das Projekt ist  gescheitert.

„Ich bin seit 1997 Wohnungseigentümerin und seit 2016 Beiratsvorsitzende unserer WEG mit zehn Wohneinheiten und neun Eigentümern. Drei Wohnungen sind vermietet. Wir heizen mit Nachtstromspeicheröfen und nutzen bisher keine erneuerbare Energie.

Unser Gebäude hat zwei Flachdächer, die sich sehr gut für die Produktion von Solarstrom eignen. Deshalb habe ich lange recherchiert und mich umfangreich informiert. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, macht die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) zur Selbstnutzung des Stroms bei uns keinen Sinn. Die Sicherungskästen mit Stromzähler befinden sich im Treppenhaus neben den jeweiligen Wohnungseingangstüren. Das gesamte Treppenhaus müsste aufgestemmt werden, um alle Wohnungen an die Photovoltaikanlage anzuschließen. Das wäre eine riesige Baustelle. Das möchte natürlich keiner, ich selbst würde das auch nicht befürworten.

Wenn schon keine Selbstnutzung möglich ist, dann könnten wir unsere Dächer aber einer Bürgerenergiegenossenschaft zur Verfügung stellen – das war meine Idee. Mir ging es darum, dass die Dachflächen überhaupt genutzt werden. Daher fragte ich zunächst bei drei Bürgerenergie-genossenschaften aus der Region an. Eine Genossenschaft teilte mir mit, dass für sie nur Dachflächen von mindestens 1000 Quadratmetern interessant seien. Eine andere hat momentan noch zu wenig Kapital für solche Projekte und von der dritten Genossenschaft habe ich nichts mehr gehört.

Schließlich stieß ich auf eine Elektrofirma aus der Region. Der städtische Kindergarten, der sich neben unserem Grundstück befindet, hat ihr seine Dächer für die Installation von Photovoltaikanlagen und zur Produktion von Solarstrom zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug bezahlt das Unternehmen 5 Prozent der Einspeisevergütung an die Stadt. Dasselbe Modell hat die Firma unserer Wohnungseigentümergemeinschaft angeboten. Uns wären keinerlei Kosten entstanden und das Unternehmen hätte sich um alles gekümmert, d.h. um die Versicherung der Anlagen, die Anmeldung beim Stammdatenregister und bei BonnNetz sowie die Übernahme eventuell anfallender Reparaturen. Das wäre vertraglich vereinbart worden. Die WEG hätte auf diesem Weg kostenlos einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Einige Miteigentümer hatten Einwände. Leider konnte ich sie nicht vollständig aus dem Weg räumen, obwohl der Vertrag mit dem Unternehmen alle diese Punkte geregelt hätte.

  • „Was ist, wenn die Firma insolvent wird“? – Dann ginge die PV-Anlage ins Eigentum der WEG über.
  • „Was ist, wenn die Dächer saniert werden müssen?“ – Diese Sorge ist erstmal nicht begründet, denn beide Dächer wurden von Grund auf saniert (das eine im Jahr 2001, das andere 2011). Würde tatsächlich eine Komplettsanierung erforderlich, müsste das Unternehmen die Anlage abbauen, bei kleineren Dachschäden müssten nur die entsprechenden Solarmodule zur Seite geräumt werden, damit die Reparaturen durchgeführt werden können.“
  • „Sie wollen doch nicht ernsthaft für 5 Prozent der Einspeisevergütung die Dächer zur Verfügung stellen!“ – Meine Einstellung: Ich würde sogar ganz darauf verzichten, denn der Ertrag müsste von der WEG versteuert werden und diesen Aufwand könnten wir uns sparen.

Nachdem ich Vorwürfe und unschöne Kommentare von Miteigentümern erhalten habe (und zwar von den vermietenden Eigentümern), habe ich das Projekt begraben. Wir hätten vermutlich die erforderliche einfache Mehrheit der Stimmen für die bauliche Veränderung bekommen, aber das Ganze hätte wohl Ärger mit den Vermietenden gegeben. Ich habe bei der Recherche viel gelernt über die Hintergründe und Zusammenhänge bei der Produktion von Solarstrom, das ist positiv!“