31.01.2020. Wie die Suche nach einem geeigneten Streugut für den Winter den Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Ende unnötig beschäftigen kann, zeigt der folgende Erfahrungsbericht von WiE-Mitglied Margarete J.
„Streusalz auf privaten Grundstücken gehört der Vergangenheit an, zumindest in unserer Gemeinde ist es aus Umweltschutzgründen inzwischen verboten. In diesem Winter hat die Frage nach alternativem Streugut unsere Hausverwaltung nebst Beirat in operative Hektik versetzt.
Unsere Wohnanlage liegt am Bodensee ca. 400 m ü. NN, die Schnee- und Glatteistage sind also überschaubar und nicht von sehr langer Dauer, also abschätzbar. Trotzdem sind die tragenden Außen-Stützen unserer Wohnungseigentumsanlage und das sich daran anschließende Parkdeck vom Streusalz, das in den vergangenen Jahrzehnten zum Einsatz kam, stark geschädigt. Der Salzkauf erfolgte in der Vergangenheit über den Hausmeister, der das Streusalz nach meiner Recherche immer „en gros“ für mehrere Wohnanlagen per Tonne kaufte, natürlich zur günstigsten Zeit, zum günstigsten Preis.
In der jährlichen Eigentümerversammlung zog dann genervte Blicke der Hausverwaltung auf sich, wer nach dem genauen Verbrauch und dem Preis des Streugutes für die eigene WEG fragte. Noch unerwünschter war in diesem Zusammengang meine Frage nach einem Fahrtenbuch des Hausmeisters mit eingetragenen Streuzeiten – und dem genauen Verbrauch des Streumittels.
Dabei ist gerade dieser Punkt für die Eigentümergemeinschaft wichtig, um nachweisen zu können, ob und wann im Falle eines Unfalles gestreut oder nicht gestreut wurde.
Eine Dokumentation der Streuzeiten sollte Standard sein und zum Schutz der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden – und nicht als gemeine Forderung eines pingeligen Wohnungseigentümers verstanden werden. Jedoch ist das bis dato noch nicht bei unserer Hausverwaltung angekommen! Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass dies gemacht werden sollte.
Da Salz nun nicht mehr zum Einsatz kommen soll, hat die Verwaltung kurz vor dem letzten Jahresende unseren Beirat gebeten, Vorschläge für ein umweltfreundliches Alternativ-Streumittel zu machen. Der Plan war wohl, unsere WEG über die „besten drei Varianten“ per Stimmzettel abzustimmen zu lassen. Auch die Hausverwaltung wollte ihre Favoriten an den Start bringen. „Eisfrei Perls mit „Easy-clean-Effekt“, „Eis-weg“, eHygiene-Lavagranulat mit Glatteisbremse, ökologisches Winterstreu und Naturbims – die Auswahl ist groß. Ein Mitglied des Beirates war auch fest entschlossen, das beste Alternativ-Streugut (kein einfacher Splitt) zu finden, um Schnee und Glatteis auf 800 Quadratmetern den Garaus zu machen.
Zusätzlich kam vom Beirat der Vorschlag, den voraussichtlichen Verbrauch und die zu bestreuende Fläche durch einen – natürlich teuren – Experten errechnen zu lassen, bevor eines der zur Wahl stehenden Präparate zum Einsatz kommen sollte.
Seit Anfang Dezember jedoch – nach einem regen E-Mail-Verkehr zwischen Beirat und Hausverwaltung – stand plötzlich und ohne jede weitere Information eine grüne Tonne mit einfachem Splitt vor der Eingangstür unserer Wohnungseigentumsanlage, ohne Plastikverpackung. Die Suche nach dem besten Alternativstreugut ist offensichtlich beendet worden – und der gute alte Splitt darf zum Einsatz kommen; vermutlich da er deutlich kostengünstiger ist als andere Streumittel.
Warum nicht gleich so? Es wäre ohnehin sehr fraglich gewesen, ob das spezielle Streugut, für das sich unsere WEG entschieden hätte, wirklich zum Einsatz gekommen wäre. Denn, wie beschrieben, ist der Hausmeister für sehr vielen Liegenschaften tätig. Ein Schelm, wer denkt, das Produkt würde je nach WEG im LKW gewechselt – morgens um fünf Uhr, wenn es schneit, ist die Welt noch in Ordnung und niemand kontrolliert.
Die Bewohner wurden gebeten, die Schuhe abzuputzen, bevor sie das Haus betreten, und wenn der Winter vorbei ist, werden die Reste aufgekehrt und nachhaltig wiederverwendet!
Jetzt kann der Winter kommen.“
Wohnen im Eigentum rät:
WEGs und Hauseigentümer, die eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen, haben dennoch eine Kontrollpflicht. Daher ist es empfehlenswert, ein Protokoll zu führen. Informationen zum Winterdienst und zur Haftungsfrage finden Sie hier.