28.01.2020. Die Eigentümergemeinschaft von WiE-Mitglied Volker Schröder hat die Verwaltung gewechselt. Hilfreich war dabei das WiE-Themenpaket "Verwaltungswechsel". Lesen Sie hier, warum die WEG mit ihrer Vewaltung unzufrieden war und wie sie den Verwaltungswechsel gemeistert hat.
„Unsere Wohnungseigentumsanlage mit 40 Wohneinheiten ist ein Neubau und wurde erst 2017 bezogen, da denkt man ja nicht, dass es gleich Probleme gibt. Doch schnell zeigte sich, dass die Verwaltung, die zur Firmengruppe des Bauträgers gehörte, quasi nur für den Bauträger arbeitete, also stets dessen Interessen und nicht die unserer WEG vertrat.
Ein Beispiel:
1. Unsere WEG erzeugt selbst Strom und Wärme mit einem Blockheizkraftwerk und einer Heiztherme, was eine kostengünstige Energieerzeugung ermöglicht. Doch leider war von Seiten des Bauträgers und der Verwaltung keinerlei wirtschaftliche Betreuung und damit verbundene Wartung der Anlage vorgesehen.
Ich habe nach ca. fünf Monaten ohne große Unterstützung vom Verwalter einen Contractor für die Betriebsführung gefunden, der unsere Anlage pachtet. Der Aufgabenbereich der Betriebsführung entspricht einem Vollwartungsvertrag. Im Gegensatz zu einem einfachen Wartungsvertrag werden sämtliche Wartungsarbeiten, Betriebsstoffe und Verschleißteile durch den Vollwartungsvertrag abgedeckt. Diese Art der Betriebsführungs-Contracting kann ich nur empfehlen. Im zweiten Jahr der Nutzung haben wir einen guten Gewinn aus der Verpachtung erzielt. Gleichzeitig steht der Strompreis ca. 25 Prozent unter dem normalen Angebot in unserer Region.
2. Zweimal in Folge hat die Verwaltung keine Jahresabrechnung vorgelegt. Ich habe dann als Verwaltungsbeiratsvorsitzender viel Zeit und viele Nerven investiert, um einen Verwaltungswechsel vorzubereiten. Mithilfe eines Rechtsanwalts hat unsere WEG schließlich die Zusammenarbeit mit der Verwaltung durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet und dabei sogar noch eine Entschädigungssumme ausgehandelt, nachdem wir mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen diverser Pflichtverletzungen gedroht hatten. Wie sich später herausstellte, war die Verwaltung mit dem Blockheizkraftwerk und der Abrechnung der Energiekosten in der WEG überfordert, da sie damit keinerlei Erfahrung hatte – und das als großer Bauträger.
3. Pflichtverletzung: Es erfolgte keine, für die Gemeinschaft verbindliche, Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Man hat versucht, einige abnahmepflichtige Gewerke lt. Kaufvertrag, nicht vertragskonform zu übergeben. Näheres erspare ich mir hier.
Seit 1. Juli 2019 haben wir nun eine neue Verwaltung. Für den Wechsel war das WiE-Themenpaket ‚Verwaltungswechsel‘ äußerst hilfreich, insbesondere die enthaltene Checkliste für die Auswahl einer neuen Verwaltung. Auf deren Grundlage hat unser Beirat Gespräche mit zwölf Verwaltungen geführt, von denen sich später drei in der Eigentümerversammlung vorstellten. Schließlich wurde in der Eigentümerversammlung eine Verwaltung gewählt. Diese liefert, zumindest was die Buchhaltung angeht, gute Arbeit – ist aber ansonsten bisher nicht die 'Fleißigste'. Die Abarbeitung der Altlasten ist noch offen. Hier haben wir als Beiräte noch sehr viel zu tun. Zurzeit wird eine Abarbeitungsliste mit Terminvorgabe erstellt und dem neuen Verwalter mit dem Ziel übergeben, dass alle Punkte bis spätestens zur nächsten ETV erledigt werden.
Als Verwaltervertrag haben wir den WiE-Mustervertrag verwendet, den ich allen WEGs nur empfehlen kann.“
Wohnen im Eigentum empfiehlt:
Mit unserem Themenpaket „Verwaltungswechsel“ gehen Sie die richtigen Schritte, um eine geeignete (neue) Verwaltung zu bestellen und um einen Verwaltervertrag abzuschließen, der Ihre Bedürfnisse als Wohnungseigentümer ins Zentrum stellt.
Das Themenpaket „Verwaltungswechsel“ können Sie hier bestellen – mit hoher Ermäßigung für Einzel-Mitglieder von WiE, für WEG-Mitglieder ist es sogar kostenfrei.