12.09.2024. Die Tiefgarage von WiE-Mitglied Hans-Werner Rodrian ist vor kurzem von Wasser, das von einem undichten Kanal kam, geflutet worden. Das Ausmaß des Schadens ist derzeit noch nicht klar.
„Wir sind eine WEG mit elf Wohneinheiten. Wir hatten erst kürzlich eine Tiefgaragenflutung aufgrund eines nahe gelegenen Kanals, der leck gelaufen war. Der Schaden ist noch nicht vollständig behoben. Wie hoch die Kosten ausfallen werden, wissen wir derzeit noch nicht. Die örtliche Feuerwehr hat das Auspumpen der Garage noch nicht in Rechnung gestellt und der Putz wurde noch nicht erneuert.
Das Wasser lief nicht von oben herein, sondern stieg von unten nach oben. Die Tiefgarage war nicht geschützt durch eine Betonwanne. Deshalb hat der Sachverständige unserer Versicherung es als Grundwasserschaden bezeichnet.
Erst in der Folge dieses Schadens wurde mir klar, dass Schäden durch Grundwasser über unsere Elementarschadenversicherung nicht versichert sind und grundsätzlich auch nicht versicherbar wären. Mittlerweile verfolge ich das Thema natürlich genauer und las unter anderem in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, dass eben diese Unversicherbarkeit riesige Probleme bei der großen Tragödie im Ahrtal zur Folge hatte (weil offenbar auch da viel Wasser von unten kam).
Unsere WEG hat seit Beginn, seit 1998, eine Versicherung gegen Elementarschäden. Eine solche sollte meiner Meinung nach auch Pflicht werden in Anbetracht von Flutkatastrophen wie im Ahrtal.“
Weitere Hinweise:
- Wann die Elementarschadenversicherung greift und was speziell zum Thema "Schäden durch Grundwasser" gilt, lesen Sie im Interview mit einem Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW.