26.10.2021. Der Verwalter von WiE-Mitglied Gertrud F. verzögerte die Durchführung einer dringend notwendigen, außerordentlichen Eigentümerversammlung mehrfach – vermutlich, um eine automatische Vertragsverlängerung zu erreichen. Wie es ihrer WEG dennoch gelang, den Verwalter zu wechseln, lesen Sie im folgenden Erfahrungsbericht.

„Wir sind eine große WEG mit knapp 100 Einheiten. Bereits im Herbst 2019 war uns Eigentümern von der Verwaltung eine bereits mehrfach geforderte außerordentliche Eigentümerversammlung wegen (schlecht laufender) größerer Sanierungsmaßnahmen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zugesagt worden. Die Versammlung hätte im Januar, spätestens Februar 2020 stattfinden sollen, wurde dann aber von der Verwaltung aus nicht klar definierten Gründen aufgeschoben, ohne konkreten Termin. Dann kam Corona.

Es wirkte auf uns so, als ob die Verwaltung die Corona-Situation nutzen wollte, um einen Aufschub der Eigentümerversammlung zu erreichen und damit eine Verlängerung des in Kürze ablaufenden Vertrages (Ende war 31.12.2020) zu erzielen. Es begann ein Spiel mit der Zeit, da wir davon ausgehen konnten, dass Corona im November bzw. Dezember keine Versammlung mehr zugelassen hätte.

Gemäß der temporären Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie hätte dies eine automatische Vertragsverlängerung bedeutet, die viele von uns nicht mehr wollten. Die Zusammenarbeit entsprach schon lange nicht mehr den Vorstellungen vieler Eigentümer, nachdem die Verwaltung einen anderen Geschäftsführer und vollkommen andere Strukturen innerhalb einer größeren Organisation bekommen hatte.

Die Beiratsvorsitzende forderte den Verwalter dann auf, die außerordentliche Versammlung nicht mehr weiter zu verschieben. Erst nach einem vier Wochen andauernden, teils heftigen E-Mail-Wechsel zwischen ihm und Beiratsvorsitz rief er schließlich die dringend erforderliche Versammlung als ordentliche ein. Streitpunkt war übrigens nicht nur die Einberufung an sich, sondern dann auch die Aufnahme von Tagesordnungspunkten (TOP), die einige Miteigentümer*innen forderten, darunter die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Überprüfung der Vergabe von Aufträgen durch die Verwaltung bzw. der inzwischen ins Desaströse verlaufenden Baumaßnahme. Hinzu kam ein weiterer TOP – ggf. die Wahl einer neuen Verwaltung.

Wir mussten den Geschäftsführer erst auf das Wohnungseigentumsgesetz hinwiesen, damit er die Punkte endlich aufnahm. Allerdings setzte er den TOP „Rechtsanwalt“ ans Ende der Tagesordnung, obwohl er wusste, dass der Jurist nur zu Beginn der Versammlung erscheinen und keinesfalls Stunden warten wollte. Anschließend lud er einen Haufen von Bauingenieuren ein, die ursprünglich für die verschobene außerordentliche Versammlung vorgesehen und längst überfällig waren - die wir aber zu dem Zeitpunkt nicht mehr hören wollten, weil wir inzwischen beabsichtigten, die Zeit der Versammlung für die Neuwahl eines anderen Verwalters zu nutzen.

Die Situation empfanden wir als ausgesprochen schikanös.

In der Versammlung wählten wir eine neue Hausverwaltung und bestellten diese, die nun seit Herbst 2020 im Amt ist. Dieser gelang es bereits im Januar 2021 (!), trotz des damaligen Lockdowns einen Sonderantrag wegen Dringlichkeit bei der Stadt zu stellen und eine außerordentliche Präsenz-Eigentümerversammlung durchzuführen, natürlich unter strengen Corona-Auflagen. Diese wurde auch gut angenommen – mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile war vertreten.

Fazit: Wir mussten den Verwalter massiv auf seine Pflichten und unsere Erwartungen hinweisen, um eine Eigentümerversammlung zu bekommen. Nur wenn man als Eigentümer gut über seine Rechte Bescheid weiß, kann das gelingen.“