23.02.2021. Viele WEGs haben wegen der Corona-Pandemie seit längerem keine Eigentümerversammlung gehabt – so auch die von WiE-Mitglied und Beirat Thorsten F. Mit welchen Schwierigkeiten er und seine Miteigentümer zu kämpfen haben, lesen Sie in seinem Erfahrungsbericht.

„Wir sind eine WEG mit 19 Wohneinheiten. Bereits seit längerem haben wir große Probleme mit unserer Verwaltung und möchten uns von dieser trennen. Doch das gestaltet sich aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sehr schwierig.

Bereits im Oktober hatten wir versucht, unsere Verwaltung auf dem Wege eines Umlaufbeschlusses zum 31.12.2020 abzuberufen. Wir wollten das so machen, um dann in der folgenden Eigentümerversammlung weitere Schritte in Richtung einer neuen Verwalterbestellung angehen zu können. Beides in einer Versammlung wäre nicht möglich gewesen, da man im Vorfeld nicht wissen konnte, ob die notwendigen Stimmanteile zusammenkommen oder wie sich die WEG überhaupt entscheiden würde.

Doch der Umlaufbeschluss scheiterte leider daran, dass keine Allstimmigkeit zustande kam. Hätte das geklappt, hätten wir trotzdem vor dem Problem gestanden, dass wir keine neue Verwaltung beauftragen können. Denn es ist ja derzeit wegen des Lockdowns quasi unmöglich, einen geeigneten Raum für die Eigentümerversammlung zu finden, da ja Gaststätten/Restaurants geschlossen sind. Und wenn man doch ein Hotel oder einen Seminaranbieter findet, der einen Raum sowie ein entsprechendes Hygienekonzept anbietet, ist die Raummiete zu teuer (500 bis 1.500 Euro). Der Beirat hatte bereits drei potenzielle neue Verwaltungen kontaktiert – diese sollten sich dann in der Versammlung vorstellen.

Ursprünglich sollte unsere Eigentümerversammlung in 2020 spätestens am 01.07.20 stattfinden, das hatten wir in der ETV im November 2019 festgelegt. Wir Eigentümer wollten nicht wieder einen solch späten Termin im Jahr. Doch die Verwaltung teilte uns im Mai bzw. Juni 2020 mit, dies sei nicht möglich, weil diverse Dienstleister ihre Zahlen nicht gemeldet hätten und daher die Abrechnung nicht erstellt werden könne. So verschob sich alles wieder weiter nach hinten.

Schließlich stand ein Termin für November fest, die Versammlung sollte in einem Vereinsheim stattfinden. Wir – der Beirat – hatten einen geeigneten, bezahlbaren Raum gesucht und gefunden. Dort wäre die Einhaltung der Vorgaben (Abstand, Hygiene) möglich gewesen. Doch dann kam ja der Lockdown und die Gaststätte durfte nicht mehr öffnen. Wir haben das unserer Verwaltung mitgeteilt, die darauf leider gar nicht reagierte.

Wir werden also komplett ausgebremst. Umlaufbeschlüsse sind in meinen Augen nur für ganz kleine WEGs praktikabel, in denen die erforderliche Allstimmigkeit erreicht werden kann. Auch sind sie nur für bestimmte Fälle geeignet, zum Beispiel wenn ein Thema bereits in einer Eigentümerversammlung diskutiert wurde und jetzt nur noch der Beschluss ansteht.

Auch die neue Möglichkeit der Online-Teilnahme von Eigentümern an der Versammlung halte ich nicht für das Allheilmittel. Die müsste ja auch erst beschlossen werden – wie denn? Zudem werden sich davon einige der älteren Eigentümer in unserer WEG überfordert fühlen. Außerdem ist, so mein Eindruck, über eine Video-Zuschaltung ein richtiger, tiefgehender Austausch unter den Eigentümern nur schwierig möglich. Und schließlich ist das nur möglich, wenn die Verwaltung mitmacht, was bei uns ja derzeit nicht der Fall ist.

Wir befinden uns also in einer sehr misslichen Situation: Ohne Eigentümerversammlung können wir weder die alte Verwaltung loswerden noch eine neue beauftragen. Unsere WEG hat also mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, die sich auch mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz nicht lösen lassen – eine äußerst unbefriedigende Situation.“