15.09.2024. Die WEG von WiE-Mitglied und Beiratsvorsitzendem Wolfgang H. Teppe ist von der Flutkatastrophe in Bad-Neuenahr betroffen. Der Schaden beläuft sich auf rund 7,5 Millionen Euro. Er berichtet im Folgenden, warum er sehr froh ist, eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen zu haben.

„Unsere WEG mit 78 Wohneinheiten in Bad-Neuenahr ist von der Flutkatastrophe 2021 betroffen.

Die Wohnungen sind auf mehrere Gebäude auf einem parkähnlichen Grundstück verteilt. Ich habe eine Maisonette-Wohnung im Erdgeschoss, die ich vermietet hatte. Die Flut hat unsere Keller, die Tiefgarage und die 28 Wohnungen im Erdgeschoss komplett zerstört.

Die Sanierung und Wiederherstellung schreitet voran: Keller, Aufzüge, Tiefgarage, Heizungsanlage, Elektrik, all das musste bzw. muss erneuert werden. Wenn wir Glück haben, sind die Wohnungen bis Mitte 2025 fertig und können dann wieder bezogen werden.

Trotz allem haben wir noch großes Glück gehabt, weil wir eine Elementarschadenversicherung haben. Diese hatte die WEG 2017 – auf mein Drängen hin – abgeschlossen. Damals musste ich etliche Miteigentümer erst mühsam davon überzeugen (auch der Verwalter hatte damals keine Initiative gezeigt), heute sind wir alle unglaublich froh, dass wir das gemacht haben.

Insgesamt beläuft sich der Schaden an unserem Gebäude auf rund 7,5 Millionen Euro. Allein die Schäden an den einzelnen Wohnungen erreichen je nach Größe (zwischen rund 60 und 140 Quadratmetern) schnell Beträge um die 100.000 bis 160.000 Euro pro Wohnung.

Vollgelaufene Tiefgarage von WiE-Mitglied Wolfgang Teppe
Vollgelaufene Tiefgarage von WiE-Mitglied Wolfgang Teppe
Foto: W. Teppe

Schadensabwicklung unkompliziert und zügig

Die Schadensabwicklung mit unserem Versicherungsanbieter, der Provinzial, erfolgte zum Glück sehr unkompliziert, unbürokratisch und zügig. In der Police war die maximale Einzelfall-Schadenssumme auf 3 Millionen Euro begrenzt – branchenüblich sind hier wohl Beträge zwischen 2,5 bis 3 Millionen Euro.

Den restlichen Betrag werden wir hoffentlich fast komplett aus dem Flutkatastrophen-Hilfsfonds des Bundes erstattet bekommen, allerdings verläuft die Abwicklung mit der in Rheinland-Pfalz mit der Schadensabwicklung betrauten Investitions- und Strukturbank (ISB) katastrophal. Hier hat man das Gefühl, dass eine regelrechte Hinhalte-Taktik gefahren wird. So wurden zum Beispiel mehrfach neue Formulare angefordert, die jeweils von allen Eigentümern zu unterzeichnen waren. Für die Schäden am Gemeinschaftseigentum liegt uns bis dato immer noch kein Bewilligungsbescheid vor.

Neuestes Ärgernis: Unser Wohnobjekt wurde seitens der ISB als sogenannte ‚Qualitätssicherungsmaßnahme‘ qualifiziert. Dies bedeutet, dass die seinerzeit von vereidigten Sachverständigen erstellten Schadensgutachten jetzt – über 3 Jahre nach der Flutkatastrophe – einer erneuten Überprüfung unterzogen werden müssen, was wegen sich häufender Schadensereignisse (u.a. in Bayern) mangels Vorhandensein geeigneter Sachverständiger weitere 6 bis 12 Monate Stillstand unserer Wiederaufbaumaßnahmen zur Folge haben dürfte.

Zwischenzeitlich sind natürlich jede Menge Kosten entstanden, zum Beispiel Miet- und Nutzungsausfälle. Außerdem waren erhebliche Preissteigerungen für Baumaterialien und Handwerker zu verzeichnen, und die laufenden Wohngeldkosten mussten natürlich auch weitergezahlt werden. Um einigermaßen liquide zu sein, haben wir eine Sonderumlage von insgesamt 250.000 Euro beschlossen, nachdem wir die Rücklagen unserer WEG komplett in den Wiederaufbau gesteckt haben.

 

Treppenhaus nach der Flut
Foto: W. Teppe

Prämie erhöht

Unsere Gebäude- und Elementarschadenversicherung hat uns nach der Flutkatastrophe übrigens nicht herausgeworfen, sondern hat wegen der Einstufung unseres Wohnobjektes in eine höhere Risikoklasse (sogenannte ZÜRS-Stufe – von Zone 2 in 3) die Beiträge erhöht, und zwar auf jetzt rund 30.200 Euro Jahresbeitrag – was einer Erhöhung um circa 19.000 Euro entspricht. Das finde ich allerdings angesichts der Summe, die hier erstattet worden ist, als durchaus nachvollziehbar. Für die Wiederherstellung unseres Gebäudes hat sie uns im Übrigen keine weiteren Auflagen (bauliche Präventionsmaßnahmen) gemacht.

Natürlich waren wir jetzt von einer Flut betroffen, die in diesem Ausmaß vermutlich und hoffentlich nur alle Hundert Jahre oder so kommen wird. Dennoch befürworte ich auf jeden Fall die generelle Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung. Angesichts des Klimawandels mit den sich häufenden Extremwetterereignissen kann es jeden Immobilieneigentümer treffen – unabhängig davon wo sich das Gebäude befindet. Insbesondere Starkregen kann schlimme Schäden hervorrufen. Das kann ganz schnell gehen, beispielsweise wenn der Balkon und die Dachrinne die Wassermassen in der Kürze der Zeit nicht mehr fassen können und das Wasser über die Balkontür in die Wohnung eindringt. Wenn alle Immobilieneigentümer eine Elementarschadenversicherung abschließen würden – so wie es bei der Feuerversicherung seit langem schon der Fall ist -- dürften auch die Versicherungsbeiträge überschaubar gehalten werden können.

Auch Hausrat lässt sich gegen Elementarschäden versichern

Übrigens: Wohnungseigentümer und auch Mieter sollten im Rahmen ihrer Hausratversicherung eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abschließen. Die Beiträge hierfür sind relativ gering und der Nutzen groß beispielsweise dann, wenn über den Balkon die gesamte Wohnungseinrichtung überflutet wird.

Interessant vielleicht noch an dieser Stelle: Die Ahr-Kommunen haben vor zwei Jahren zwei Ingenieurbüros beauftragt, Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Einer der Vorschläge, die gemacht wurden: Die Brücken, die im Ahrtal fast alle zerstört wurden, sollen nach einer neuen Konstruktion wieder aufgebaut werden, die es künftig verhindern soll, dass das Wasser sich so schnell und so hoch aufstaut. Außerdem wurden verschiedene Restitutionsflächen ausgewiesen, in einigen davon darf nicht mehr gebaut werden, in anderen davon nur noch in Ständerbauweise.“