07.03.2022. Auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage von WiE-Mitglied Karl G. aus Dortmund sind zwei Photovoltaikanlagen zur Produktion von Solarstrom installiert. Wie es dazu kam, lesen Sie im folgenden Erfahrungsbericht.

„Unsere Eigentümergemeinschaft umfasst 40 Wohneinheiten. Wir haben ein großes, unverschattetes Flachdach, auf das bei idealen Wetterbedingungen fast den ganzen Tag lang die Sonne scheint – dieses eignet sich ideal für die Gewinnung von Solarstrom. Mittlerweile haben wir zwei Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Die erste wurde bereits beim Bau des Gebäudes im Jahr 2015 vom Bauträger installiert, die Anlage ist also Gemeinschaftseigentum. Es handelt sich dabei allerdings um eine recht kleine Anlage (7 kWP). Der Bauträger hatte die Anlage damals in erster Linie umgesetzt, um entsprechende Fördermittel des Landes „mitnehmen“ zu können. Der produzierte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und wir Wohnungseigentümer erhalten dafür die sogenannte Einspeisevergütung. Allerdings wird man davon nicht reich – im Jahr 2019 waren es insgesamt ca. 900 Euro im Jahr für alle Eigentümer. Darauf müssen dann noch Steuern gezahlt werden.

Die zweite Anlage ist seit 2017 auf unserem Dach. Sie ist deutlich größer (70 kWp). Eigentümerin ist die Unnaer Energiegenossenschaft, nicht die WEG. Hintergrund ist, dass ein Miteigentümer für diese Energiegenossenschaft arbeitet und Interesse gezeigt hat, eine PV-Anlage zu installieren. Das Konzept - Mieterstrom-Konzept - sieht folgendermaßen aus: Wir haben unsere Dachfläche an die Energiegenossenschaft verpachtet. Den produzierten Solarstrom bezieht der Großteil der Eigentümer (36 von 40) zu attraktiven Preisen, deutlich günstiger als der „normale“ Strom (Mieterstrom-Tarif). Was darüber hinaus von dem produzierten Strom noch übrig ist, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Einen Speicher für den Solarstrom haben die beiden Anlagen nicht.

Der Beschluss über die Installation der PV-Anlage wurde mit großer Mehrheit gefasst. Es gab in unserer WEG zum Glück keine Streitigkeiten oder unterschiedliche Ansichten hierzu. Beide Anlagen laufen bisher sehr stabil und unproblematisch. Reparaturen waren bisher nicht nötig.

Seit 2019 lade ich mein E-Auto an meinem Tiefgaragagenstellplatz mithilfe einer mobilen Ladeeinrichtung, mit dem günstigen Mieterstrom-Tarif.“

Weitere Informationen:

  • Sie möchten sich mit dem Mitglied zum Thema PV-Anlagen austauschen? Dann schreiben Sie uns gerne an themen@wohnen-im-eigentum.de. Wir leiten Ihre Kontaktdaten dann weiter.
  • Auf unserer WiE-Themenseite "Solarstrom" finden Sie weiterführende Informationen und Links rund um PV-Anlagen (u.a. zur Planung).