06.10.2022. Eine Nachtabsenkung der zentralen Heizungsanlage kann dabei helfen, Energie und somit Heizkosten zu sparen. Was Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) hierbei beachten sollten, lesen Sie im Folgenden.

Was ist unter der Nachtabsenkung zu verstehen?

Bei der Nachtabsenkung handelt es sich um eine feste Voreinstellung der Heizungsanlage – im Unterschied zur manuellen Absenkung der Raumtemperatur, die Sie jederzeit selbst an den Thermostaten der Heizkörper vornehmen können. Die Nachtabsenkung „erfolgt an der zentralen Bedieneinheit der Heizung, also am Heizkessel, der Fernwärmestation oder der Wärmepumpe“ (Verbraucherzentralen) und kann dabei helfen, Energie zu sparen und Heizkosten zu senken.

Ist eine Nachtabsenkung der Heizungsanlage immer sinnvoll?

Ob sich eine Nachtabsenkung wirtschaftlich lohnt, muss im Einzelfall beurteilt werden und hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Flexibilität der Heizung und von der Dämmung des Gebäudes. Während die Nachtabsenkung in schlecht gedämmten bzw. ungedämmten Altbauten häufig sinnvoll ist, wird sie für Neubauten mit einer guten Wärmedämmung oft nicht empfohlen, da die Einsparung hier nur sehr gering ausfällt. Auch bei Fußboden- und Wandflächenheizungen ist eine Nachtabsenkung in der Regel wenig sinnvoll, da diese nur langsam auf Veränderungen reagieren. Informieren Sie sich deshalb, gegebenenfalls durch Rücksprache mit einem Experten, zum Beispiel einem Heizungsfachbetrieb, ob diese Maßnahme für Ihren Fall günstig ist.

Was gilt für WEGs mit einer Zentralheizung?

Wohnungseigentümer*innen können Regelungen zum Betrieb ihrer Zentralheizung (Gebrauchsregelungen), zum Beispiel über eine Nachtabsenkung, mit einfacher Mehrheit beschließen. Wichtig: Dabei sollten sich WEGs an den durch die Rechtsprechung gefestigten Mindesttemperaturen für Mietwohnungen orientieren (siehe hierzu diesen Artikel). Ein Beschluss über die Absenkung unter diese Temperaturen, also zum Beispiel nachts unter 18 Grad, oder tagsüber unter 20 Grad, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Ein solcher Beschluss wäre anfechtbar.

Selbstnutzende Eigentümer*innen mit Gasetagenheizung könnten nachts stärker absenken

Selbstnutzende Eigentümer*innen mit Gasetagenheizungen, die ihre Wohnung nicht vermieten, könnten hingegen nachts ihre Heizung stärker als vorgegeben absenken oder sogar ausschalten. Dabei sollten Sie jedoch stets im Hinterkopf haben: Räume kühlen im Winter nachts so stark ab, dass zum Aufheizen am nächsten Morgen umso mehr Energie aufgewendet werden muss, um wieder eine angenehme Raumtemperatur herzustellen. Außerdem ist eine ausreichende Beheizung der Wohnung notwendig, um Schimmelbildung in den Räumen zu vermeiden. Mindestens 16 Grad sollten es grundsätzlich sein, empfehlen die Verbraucherzentralen. Hinweise zum richtigen Lüften und Heizen und zur Vermeidung von Schimmel finden Sie hier.