10.05.2022 Wärmepumpenoffensive, BEG-Reform, Bestandssanierung, 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung ab 2024 an jede neu eingebaute Heizungsanlage – das sind nur einige Themen, die derzeit für Wohnungseigentümer*innen relevant sind. Hier einige Informationen dazu:

Neue Heizungsanlagen auf Basis von 65 Prozent Erneuerbarer Energie

Die Energiewende wird auch für die Wohnungseigentümer*innen und WEGs zum wichtigen Thema werden, wenn sie es nicht schon ist. Ab dem 1. Januar 2024 soll in Deutschland jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden (Maßnahmepaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten). Deshalb standen gerade Themen wie „Wärmepumpen für Bestandsgebäude“ und der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf dem Programm der Berliner Energietage 2022, die letzte Woche stattfanden.

Reduktion des Energieverbrauches von Bestandsgebäuden

Generell geht die Tendenz im Moment sehr deutlich in Richtung Reduktion des Energieverbrauches von Bestandsgebäuden. Die nächste Reform der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) wird dies auch zum Schwerpunkt haben.

Neustrukturierung von Förderprogrammen für energetische Sanierung

Foto: Solarimo GmbH

Eine wichtige Rolle bei der Frage nach den Kosten von Sanierungsmaßnahmen spielt die staatliche Förderung. Die Förderprogramme des Bundes werden derzeit neu strukturiert – dies wird allerdings vermutlich noch bis Ende des Jahres dauern. In dem Zusammenhang hat Wohnen im Eigentum das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Schreiben schon Ende letzten Jahres aufgefordert, bei der Neuordnung der Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung, Wallboxen und Photovoltaikanlagen gezielte, spezielle Förderprogramme für WEGs einzurichten oder zumindest bestimmte Förder-Kontingente für diese Eigentümergruppe zu reservieren.

Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Bereits sehr aktiv sind wir für Sie mit Blick auf das sogenannte „Osterpaket“. Hier geht es unter anderem um die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen soll. Dazu hat WiE mehrere Pressemitteilungen abgegeben und vor kurzem auch verschiedene politische Entscheidungsträger kontaktiert. Unser wichtigstes Ziel hierbei: Wohnungseigentümergemeinschaften müssen als „Eigenversorger“ eingestuft werden, damit sie nicht – wie bisher – als Stromversorgungsunternehmen behandelt werden, die Strom an die Wohnungsnutzer verkaufen und mit allen interessierten Bewohnern einzelne Verträge abschließen müssen. Dazu haben unsere Vorständin Gabriele Heinrich und Rechtsreferent Michael Nack mit dem Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD), Katrin Uhlig (Bündnis 90 / Die Grünen) und Daniel Föst (FPD) in Berlin Gespräche geführt, wie die strukturelle Benachteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Energiewende beseitigt werden kann. Die drei Abgeordneten haben an unseren Ausführungen starkes Interesse gezeigt und daraus Anstöße für ihre politische Arbeit mitgenommen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ging am 12. Mai in die erste Lesung in den Deutschen Bundestag. 

Sommerpaket: Abbau von weiteren Hemmnissen

Im sogenannten „Sommerpaket“, das die Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorlegen will, hat sie weitere gesetzliche Maßnahmen angekündigt. Energiepolitisches Ziel ist der Abbau von weiteren Hemmnissen für den Einsatz erneuerbarer Energien in allen Bereichen. Unsere politische Arbeit werden wir hier intensiv fortsetzen. 

Fazit

Unser Fazit zur Energiepolitik: Wohnen im Eigentum begrüßt die vielfältigen Maßnahmen, zur Umstellung auf Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien. Diese Maßnahmen müssen jedoch unbedingt auch die Wohnungseigentümer*innen als wichtige Zielgruppe im Blick haben. Hier wird noch einiges zu tun sein.