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03.06.2019. Der nachträgliche Ausbau des Dachbodens bzw. Dachgeschosses ist ein komplexes Bauvorhaben. WiE-Experte Jan Habermann, Architekt, informiert, welche Punkte Sie bei der Planung und Durchführung beachten müssen.

"Im ersten Schritt sollten Sie oder die WEG von einem Architekten prüfen lassen, ob der Dachausbau sowohl architektonisch als auch statisch und baurechtlich möglich ist. Wie umfangreich das Bauvorhaben ausfällt, hängt dann von den Gegebenheiten ab und auch davon, welche Wünsche Sie oder die WEG haben, ob beispielsweise Dachgauben eingebaut werden sollen. Eine Dämmung des Daches ist immer nötig. Manchmal muss auch die Dachkonstruktion erneuert werden, wenn sie nicht stabil genug ist. Dann ist technisch gesehen nach oben hin fast alles möglich und es könnte dann auch über eine Aufstockung nachgedacht werden.

In jedem Fall sollten Sie mit dem Architekten gemeinsam ausloten, wie hoch die Investition voraussichtlich ausfallen wird – oft ist die Baumaßnahme dann teurer als gedacht – und ob Sie diese wirklich tätigen möchten und leisten können.

Bei der Planung und Durchführung müssen Architekt und die ausführenden Firmen vielfältige Aspekte bzw. Vorgaben berücksichtigen, unter anderem zur Statik, bauliche Rettungswege, Brandschutzauflagen und Vorgaben zum Schallschutz. Ganz wichtig ist es zu prüfen, ob die vorhandenen Versorgungsleitungen für Gas, Strom und Wasser erweitert werden können oder ob neue Leitungen gelegt werden müssen. Für alle Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum berühren, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer (siehe Artikel „Dachausbau: Im Wohnungseigentum gar nicht einfach!“).

Letzter Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt auch über die Fördermöglichkeiten für den Dachausbau.“

Antworten auf rechtliche Fragen finden Sie vielfach im Modernisierungsknigge von WiE."