Privilegierung von Photovoltaik-Anlagen: Ausschüsse des Bundesrates empfehlen Erweiterung

Ausschüsse des Bundesrats: Beschränkung der Privilegierung auf Steckersolargeräte nicht ausreichend

30.11.23. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Damit sollen auch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in den Katalog des § 20 WEGesetz aufgenommen werden. Das geht Wohnen im Eigentum nicht weit genug. WiE fordert in seinen Stellungnahmen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (neben weiteren Verbesserungen) auch die Privilegierung von PV-Anlagen auf WEG-Dächern. Anzumerken ist, dass der Umwelt- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats genau das empfehlen. In seiner Stellungnahme zum WEGesetz hat sich im Bundesrat dazu allerdings keine Mehrheit gefunden.

Die Bundesregierung möchte im Rahmen der WEGesetz-Änderung feslegen, dass Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme gelten. Nun hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, sich aber zu den Steckersolargeräten nicht geäußert. Interessant ist aber: Von zwei Ausschüssen des Bundesrates – dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – wird empfohlen, die Privilegierung von Steckersolargeräten allgemein auf „Photovoltaikanlagen“ zu erweitern. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sei die Beschränkung der Privilegierung auf Steckersolargeräte nicht ausreichend, heißt es in der Begründung. Außerdem: „Die Installation einer Gemeinschaftsanlage in Wohnungseigentümergemeinschaften ist aktuell aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Verteilung der Kosten kaum umsetzbar. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hier sehr hoch.“ Weiter heißt es in der Empfehlung: „ Die Installation einer PV-Dachanlage wird regelmäßig mit vergleichbaren baulichen Veränderungen verbunden sein. Sie sollte daher wie die Installation einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge im WEG privilegiert werden. Stammt der Strom vom Hausdach, stellt diese eine zusätzliche Motivation für die Null-Emissions-Mobilität dar. Auch WiE fordert in seiner Stellungnahme eine weiter gefasste Privilegierung von PV-Anlagen.

Im Einzelfall objektiv unangemessene Forderungen können von den übrigen Wohnungseigentümern zurückgewiesen werden. So sind bauliche Veränderungen nicht zulässig, sofern sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder eine Wohnungseigentümerin oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen. Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes dürften im Fall von PV-Dachanlagen geringer sein als bei Steckersolargeräten auf Balkonen und Terrassen.

Im Bundesrat fand die Empfehlung der Ausschüsse allerdings keine Mehrheit. „Das ist sehr bedauerlich“, sagt Heinrich. „WiE wird aber diese und weitere Forderungen an den Bundestag herantragen, damit keine Chance für die Energiewende in den Wohnungseigentümergemeinschaften verpasst wird.“