15.06.2023. Wohnen im Eigentum feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag. Unser Jubiläumsjahr nehmen wir zum Anlass, Fragen vorzustellen, die uns in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Testen Sie Ihr Wissen rund ums Wohnungseigentum mit der folgenden Quiz-Frage: Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsmaßnahme und baulicher Veränderung? Die Antwort lesen Sie im Folgenden:
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Erhaltungsmaßnahme und baulicher Veränderung.
Als Erhaltungsmaßnahmen gelten sowohl die Instandhaltung (Wartungen) als auch die Instandsetzung (Reparaturen). Das Ziel ist die Erhaltung bzw. Aufrechterhaltung oder die Wiederherstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes.
Typische Erhaltungsmaßnahmen sind die Reparatur eines defekten Daches oder der Austausch eines nicht mehr reparablen Fensters.
Bei Erhaltungsmaßnahmen müssen sich alle Eigentümer*innen an den Kosten beteiligen, üblicherweise nach ihrem Miteigentumsanteil. Es ist aber möglich, dass die Teilungserklärung eine andere Kostenverteilung bestimmt. Außerdem kann die Gemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen Verteilungsschlüssel beschließen.
Bauliche Veränderungen definiert das Wohnungseigentumsgesetz als Maßnahmen, die „über die ordungsmäßige Erhaltung hinausgehen“. Deshalb kann als einfacher Merksatz gelten: Alles, was nicht Erhaltung ist, ist bauliche Veränderung.
Während die Erhaltung darauf abzielt, den ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, soll mit der baulichen Veränderung ein neuer Zustand hergestellt werden. Auch jede Modernisierungsmaßnahme ist eine bauliche Veränderung. Den Begriff der „modernisierenden Instandsetzung“ gibt es seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die seit 01.12.2020 in Kraft ist, nicht mehr.
Typische bauliche Veränderungen: Energetische Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Fassaden- oder Dachdämmung, Ersatz doppelt verglaster Fenster gegen dreifach verglaste Fenster, Austausch der Heizungsanlage gegen eine moderne Heizungsanlage, alle nach § 20 Abs. 2 WEGesetz privilegierten Maßnahmen, sonstige Substanzeingriffe in das Gebäude wie Balkonanbau, Balkonverglasung, Installation einer PV-Anlage auf dem Dach.
Nähere Informationen, auch zur Beschlussfassung baulicher Veränderungen, finden Sie hier.
Wie die Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen geregelt ist, lesen Sie hier.
In den folgenden Monaten wird Wohnen im Eigentum anlässlich seines 20. Geburtstags weitere Quiz-Fragen veröffentlichen. Merken Sie sich in Zusammenhang unsere Jubiläumstagung am 09.09.2023 in Bonn - Königswinter vor, zu der wir Sie herzlich einladen. Eine Anmeldung ist noch bis 15.08. möglich.