Eine Eigentümerversammlung in Präsenz, hybrid oder rein virtuell stattfinden. Der Deutsche Bundestag hat am 4. Juli 2024 eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen (auch reine Online-Eigentümerversammlung oder vollvirtuelle Eigentümerversammlung genannt) eingeführt. Mit unserer Chronologie bekommen Sie einen Überblick, welche politischen Aktivitäten bei diesem Thema bereits erfolgt sind und wie WiE sich dafür eingesetzt hat, dass alle Wohnungseigentümer*innen bei der Eigentümerversammlung mit "im Boot" bleiben.
17. Oktober 2024: Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes tritt in Kraft
Nachdem der Gesetzentwurf den Bundesrat am 27. September 2024 passiert hat, erscheint es am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt. Am 17. Oktober 2024 tritt es in Kraft.
4. Juli 2024: Deutscher Bundestag beschließt in 2./3. Lesung Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Der Deutsche Bundestag beschließt nach rund halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“. Der Gesetzentwurf wird angenommen.
3. Juli 2024: Übergangslösung mit zusätzlicher Präsenzversammlung - der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschließt Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Rechtsausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine zeitlich befristete Einschränkung der Regelung zur virtuellen Wohnungseigentümerversammlung vorgenommen. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt, ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. Der Änderungsantrag ergänzt mit Klarstellungen zudem die Begründung zum Einsatz von Steckersolargeräten.
- 17. April 2024: Wohnen im Eigentum veröffentlicht die Ergebnisse einer Umfrage zu Erfahrungen mit hybriden Eigentümerversammlungen
Wohnen im Eigentum hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über (mögliche) Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Das Argument der Mehrkosten taucht in der politischen Diskussion rund um die vereinfachte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung auf. Dazu hat WiE einen Online-Fragebogen mit 9 offenen Fragen veröffentlicht und eine bundesweite Befragung unter Wohnungseigentümer*innen durchgeführt, die bereits Erfahrungen mit hybriden Eigentümerversammlungen gemacht haben. Fazit: Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein und sind vor allem bei kleineren WEGs geschätzt. Mehr dazu in unserem Beitrag "WiE-Umfrage: Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein".
- 8. April 2024: Der Verband Wohneigentum äußert sich zu hybriden und reinen Online-Eigentümerversammlungen
Der Verband Wohneigentum äußert sich zu hybriden und reinen Online-Eigentümerversammlungen. Der Verband begrüßt generell die Nutzung digitaler Kommunikationsformen für Eigentümergemeinschaften. Die Teilnahme von wenig technik-affinen Menschen müsse aber sichergestellt sein.
- März 2024: Wohnen im Eigentum führt Gespräche mit Bundestagsabgeordneten
Die Fraktionen führen Gespräche zur geplanten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wohnen im Eigentum spricht mit weiteren Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen. Zudem wird eine Blitzumfrage zum Thema hybride Eigentümerversammlung durchgeführt.
- 19. Februar 2024: WiE-Vorständin Gabriele Heinrich wird als Sachverständige im Rechtsausschuss angehört
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hört von den Fraktionen benannte Sachverständige zum Thema Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes an. WiE-Vorständin Gabriele Heinrich, von der SPD-Fraktion benannt, wird angehört.
Der VdK Sozialverband Deutschland gibt eine aktualisierte Stellungnahme zur virtuellen Eigentümerversammlung ab. Darin heißt es: "Der VdK lehnt den Teil des Gesetzesentwurfs zur Einführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen in dieser Form ab. Grund dafür ist zum einen, dass Menschen mit nicht vorhandenen digitalen Kompetenzen in Zukunft an der Wahrnehmung ihres Rechts auf Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung massiv behindert werden könnten. Zudem berücksichtigt der Gesetzentwurf die Interessen von Wohnungseigentümern mit einer Behinderung nicht ausreichend, da diese – wenn überhaupt – auf die Durchführung barrierefreier Videokonferenzen angewiesen wären. Dies wird im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt."
- Februar 2024: WiE führt Gespräche mit Bundestagsabgeordneten
WiE führt persönliche Gespräche mit den - zum Teil neuen - Berichterstatter*innen der Fraktionen.
- 18. Januar 2024: Der Bundestag verhandelt in 1. Lesung
Der Bundestag verhandelt in 1. Lesung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Der Entwurf wird zur Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Eine Expertenanhörung ist für den 19. Februar 2024 vorgesehen.
- 10. Januar 2024: BAGSO und WiE äußern sich in einem gemeinsamen Brief
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und WiE sprechen sich in einem gemeinsamen Brief gegen den Gesetzentwurf aus. Die Teilhabe älterer Wohnungseigentümer*innen ohne Internet müsse gewährleistet bleiben. BAGSO und WiE fordern darin die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, das Vorhaben im Bundestag zu stoppen oder sicherzustellen, dass vollvirtuelle Eigentümerversammlungen weiterhin nur dann möglich sind, wenn ausnahmslos alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer WEG dies wünschen – oder alternativ das Recht auf die hybride Versammlung ins Wohnungseigentumsgesetz einzuführen.
In einer Stellungnahme äußert sich WiE umfangreich zu dem geplanten Gesetzesvorhaben.
- Dezember 2023: Die Bundesregierung gibt eine Gegenäußerung ab
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in der Stellungnahme des Bundesrats in einer Gegenäußerung ab. Einstimmigkeit - wie vom Bundesrat gefordert - dürfte in den Versammlungen meist schwer zu erreichen sein, führt sie zur Begründung an. Mit dem vorgesehenen Quorum von 75 Prozent und der Befristung der Beschlüsse auf drei Jahre werde den Interessen von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, die rein virtuelle Versammlungen nicht befürworten, hinreichend Rechnung getragen. Auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ohne die erforderliche Technik oder Digitalkompetenz bestünden diverse Möglichkeiten, an der Versammlung teilzunehmen (Unterstützung durch Verwandte oder Freundinnen und Freunde; Teilnahme bei anderen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern) bzw. sich dort vertreten zu lassen und so an der Meinungsbildung mitzuwirken.
- 24. November 2023: Der Bundesrat gibt eine Stellungnahme ab
Der Bundesrat empfiehlt, die geplante Neuregelung zur vollvirtuellen Eigentümerversammlung nicht zu übernehmen. Stattdessen soll bei der Neuregelung der Eigentümerversammlung Einstimmigkeit statt 75 Prozent notwendig sein. Zur Begründung heißt es: "Die Regelung verpflichtet alle Eigentümer, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz zu schaffen. Auch wenn diese Teilnahme heutzutage in der Regel nur noch ein internetfähiges Endgerät voraussetzen dürfte und damit eher geringe technische Hürden aufweist, könnten dennoch kapitalschwache, lebensältere oder technikferne Eigentümer mit der Teilnahme an einer Videokonferenz überfordert sein und sich daher nicht in der Lage sehen, an einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen. Die gerichtliche Praxis befürchtet hier zu Recht, dass diese Minderheit durch einen entsprechenden Beschluss letztlich „aus der Versammlung gedrängt“ und damit von der Ausübung ihrer Teilnahme- und Stimmrechte abgehalten werden könnte. Der Bundesrat folgt damit einer entsprechenden Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates.
- 12. Oktober 2023/09. November 2023: WiE führt Gespräche mit Berichterstattern
WiE führt Gespräche mit MdB Dr. Marco Luczak, Berichterstatter der CDU-Fraktion für die WEG-Novelle, sowie mit MdB Kaweh Mansoori, Berichterstatter der SPD-Fraktion, um die Position zum Thema Reine Online-Eigentümerversammlung zu verdeutlichen und auf die Belange der Wohnungseigentümer*innen aufmerksam zu machen.
- 21. September 2023: WiE schreibt die Berichterstatter für den vorgelegten Gesetzentwurf an
WiE schreibt die Berichterstatter für die vorgelegte WEG-Änderung sowie die Mitglieder des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Klimaschutz und Energie persönlich an. Die bereits geäußerte Kritik an der vollvirtuellen Eigentümerversammlung über den Kopf einzelner Eigentümer*innen wird erneut adressiert. Zudem fordert WiE ergänzend die Einführung eines Rechtsanspruchs einzelner Wohnungseigentümer*innen auf eine hybride Eigentümerversammlung.
- 13. September 2023: Die Bundesregierung beschließt den von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf.
Das Bundesjustizministerium schreibt dazu: "Mit der Anpassung des Wohnungseigentumsrechts setzen wir unser Programm der Modernisierung des Rechts fort. Und auch hier folgen wir der Devise: Mehr Flexibilität und Freiheit - weniger Bremsen und Verbote. Virtuelle Versammlungen bieten praktische Vorteile. Deshalb haben wir sie im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht bereits erleichtert. Die WEG-Anpassung ist der logische nächste Schritt: Auch hier sollen virtuelle Versammlungen künftig einfacher möglich sein."
- 31. Juli 2023: Der Bauherren-Schutzbund lehnt in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf zur virtuellen Versammlung ab
Aus Sicht des Bauherren-Schutzbundes ist die geplante Gesetzesänderung weder notwendig noch wird sie nachvollziehbar begründet. Der BSB fordert deshalb, die angestrebte Gesetzesänderung nicht umzusetzen und es bei den derzeitigen Regelungen zu belassen, um eine Präsenzteilnahme für diejenigen, die es wollen, weiterhin zu gewährleisten.
- 18. Juli 2023: WiE startet einen Protestbrief-Aktion von Wohnungseigentümer*innen
Um den Wohnungseigentümer*innen in dieser Angelegenheit eine Stimme zu geben, initiiert Wohnen im Eigentum eine Protestbrief-Aktion. Wohnungseigentümer*innen werden aufgefordert, an das Bundesjusitzministerium und verschiedene Bundestagsabgeordnete zu schreiben, um sie auf die geplante Änderung im WEGesetz aufmerksam zu machen und zu beschreiben, warum dies aus Ihrer Sicht problematisch ist.
- 7. Juli 2023: Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gibt eine Stellungnahme zur virtuellen Versammlung ab
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert, die Vereinbarket der geplanten Änderung mit dem Eigentumsrecht nach Art. 14 GG zu prüfen. Zudem sollte bei der Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung durch eine 3/4-Mehrheit nicht auf die Stimmen der anwesenden, sondern aller Eigentümer*innen abzustellen.
- 7. Juli 2023: Die Bundesnotarkammer gibt eine Stellungnahme zur virtuellen Versammlung ab
Die Bundesnotarkammer sieht die Schaffung einer Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen (§ 23 Abs. 2a WEG-E) "in der vorgeschlagenen Ausgestaltung" als "nicht unproblematisch". Reine Online-Versammlungen auf Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses schlössen wenig technikaffine Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von der Mitbestimmung über ihr Eigentum aus, was sich insbesondere zu Lasten älterer Menschen auswirken dürfte. Wohnungseigentümerversammlungen seien zudem mit Hauptversammlungen nicht vergleichbar. Eine interessensgerechte Alternative könne sein, die Durchführung hybrider Versammlungen als flexible, bedarfsgerechte Lösung künftig zu erleichtern.
- 6. Juli 2023: Der Sozialverband VdK Deutschland gibt eine Stellungnahme zur virtuellen Versammlung ab
Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt die Zulassung von rein online stattfindenden Wohnungseigentümergemeinschaften nur unter der allstimmigen Zustimmung aller Beteiligter. Die Durchführung von hybriden Wohnungseigentümerversammlungen muss weiterhin möglich gemacht werden, sodass alle Beteiligten die für sie niederschwelligste Form der Teilnahme wählen können. Ein Drang hinein in den ausschließlich digitalen Raum ist aber unter allen Umständen abzulehnen.
- 5. Juli 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gibt eine Stellungnahme zur virtuellen Versammlung ab
Der vzbv fordert, dass eine Präsenzteilnahme von Wohnungseigentümer*innen an Eigentümerversammlungen nicht ausgeschlossen werden darf. Aus Sicht des vzbv besteht bei rein virtuellen Versammlungen die Gefahr, insbesondere ältere Wohnungseigentümer:innen, die technisch nicht ausreichend versiert sind, auszuschließen. Die Möglichkeit, online an Versammlungen teilzunehmen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Es besteht jedoch auf der anderen Seite keine Notwendigkeit, Wohnungseigentümer:innen eine Präsenzteilname zu verwehren. Hybrid-Versammlungen sind aus Sicht des vzbv eine geeignete Lösung.
- 4. Juli 2023: Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) spricht sich in einer Stellungnahme gegen die rein virtuelle Versammlung aus
Der BDR sieht einer Einführung von reinen virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen aufgrund Mehrheitsbeschluss "mit großen Bedenken" entgegen. Der Vergleich mit dem Aktienrecht hinke. Zudem sieht der BDR das Problem der Ausgrenzung. "Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung würde derart erschwert, dass manchen Eigentümern damit mehr oder weniger der Zugang verwehrt würde." Zudem gebe es auch keine zwingende Notwendigkeit einer rein virtuellen Versammlung.
- 30. Juni 2023: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich gegen die rein virtuelle Versammlung aus
Laut Stellungnahme des DAV lassen sich die aufgezeigten Bedenken "nicht durch den mit einer reinen Online-Versammlung verbundenen ersparten Reise- und Kostenaufwand sowie dem geringeren zeitlichen Anspruch kompensieren". Viele Verwalter und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer stießen bereits jetzt im Rahmen von Präsenzveranstaltungen an ihre Grenzen, wenn es um die Einhaltung von Formalien gehe. Die Wahrnehmung des Stimmrechtes durch den einzelnen Eigentümer, vor allem auch die Wahrnehmung des Rederechtes im Vorfeld der Abstimmung, seien "unverzichtbare Rechte und Ausdruck des in Art. 14 GG verankerten Schutzes des Eigentums".
- 27. Juni 2023: Der Verband der Immobilienverwalter Hessen spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die rein virtuelle Versammlung aus
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen nimmt entgegen der Haltung des Bundesverbands eine kritische Haltung zum geplanten Entwurf ein. "Wir sehen weder die Erhöhung der Teilnehmer, noch die Beschleunigung der wesentlich schwergewichtigen Entscheidungen mit hoher Kostenverpflichtung, sondern die reine Online-Versammlung eher beschwerlicher und letztendlich mit einem erhöhten Klagerisiko durch Anfechtungen verbunden", heißt es unter anderem in dem Papier. Zudem sei offen, wie die Nicht-Öffentlichkeit sichergestellt werden könne. Seine ablehnende Haltung stützt der Verband auf eine Mitgliederbefragung in Hessen vom Juni 2023.
- Ab Juni 2023: WiE führt seine Kampagne gegen die virtuelle Eigentümerversammlung fort
WiE führt seine bereits 2022 begonnene Kampagne gegen die virtuelle Eigentümerversammlung, die eine Präsenzteilnahme nicht mehr vorsieht, weiter. WiE spricht mit anderen Verbänden und Politiker*innen, gibt über Pressemitteilungen Positionen ab und informiert die Mitglieder*innen über Mailings und andere Formate der Öffentlichkeitsarbeit.
Alle Pressemitteilungen finden Sie rechts auf der Seite.
- 31. Mai 2023: Das Bundesjustizministerium veröffentlicht offiziell den Referentenentwurf
Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Marco Buschmann (FDP) veröffentlicht eine Nachricht zur Virtuellen Versammlung und den Referentenentwurf auf seiner Webseite.
- 30. Mai 2023: WiE-Pressemitteilung
WiE reagiert auf den bekannt gewordenen Referentenentwurf mit einer Pressemitteilung. Unter dem Titel "Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gefährdet Rechte der Wohnungseigentümer*innen" kritisiert WiE die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung, mit der das Recht auf Teilnahme in Präsenz ausgehebelt werden kann. "Es gefährdet den Schutz von online unerfahrenen Wohnungseigentümer*innen. Vergleiche mit Aktionärsversammlungen halten nicht stand. Das Recht, physisch an einer Versammlung teilzunehmen, darf nicht zur Disposition stehen, da Eigentümerversammlungen schon jetzt hybrid durchgeführt werden können und damit allen Interessen gedient ist."
- Ende Mai 2023: Medienberichte über einen Referentenentwurf des BMJ zur Virtuellen Versammlung
Mehrere Medien berichten über einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der Steckersolargeräte für den Balkon vereinfachen will. Darin ist auch eine Regelung zur virtuellen Eigentümerversammlung enthalten: Diese soll nun in einer Eigentümerversammlung mit einer 3/4-Mehrheit der Stimmen beschlossen werden können. Die noch im Juni 2022 vom BMJ angekündigte Einstimmigkeit (siehe oben) für eine solche virtuelle Eigentümerversammlung wurde nun also verschärft, da auch einzelne Eigentümer*innen bei dieser Frage einfach überstimmt werden können.
- 9. Januar 2023: WiE führt ein Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser und dem Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Herrn von Levetzow, unter anderem über die geplante Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung:
Das BMJ teilte mit, dass es am Vorhaben festhalten wolle - trotz deutlicher Kritik von WiE als auch von der BAGSO, den Liberale Senioren und bekannten Fachjuristen. Geplant sind laut WiE nur punktuelle Änderungen, aber keine Beseitigung von Unklarheiten, Fehlentwicklungen, Defiziten.
Den Beitrag auf der WiE-Webseite dazu finden Sie hier.
- 5. Oktober 2022: WiE wendet sich gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V (BAGSO) mit einem Brief an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann (FDP):
Nach den aktuellen Plänen soll des BMJ soll nun ein einmaliger einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung ausreichen, künftige Eigentümerversammlungen rein online (also virtuell) durchführen zu können, und zwar unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer*innen an der betreffenden Versammlung teilgenommen haben.
WiE sieht "eine erhebliche Gefahr, dass insbesondere ältere, aber auch jüngere Wohnungseigentümer, die technisch nicht so versiert sind oder nicht über die erforderliche EDV-Ausstattung verfügen, ausgegrenzt werden". Solange es für die analoge Teilhabe einen Bedarf gebe, müsse es ein Recht darauf geben. WiE und die BAGSO apellieren an den Bundesjustizminister, dieses Gesetzesänderungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen. Mindestens aber müsse es jedem Eigentümer freistehen, einem entsprechenden Beschluss für künftige Versammlungen zu widersprechen.
Den ganzen Brief finden Sie hier.
- 8. August 2022: WiE-Pressemitteilung
WiE reagiert auf die Pläne mit einer Pressemitteilung. WiE sieht den Effekt und Nutzen dieser Änderung für WEGs sehr kritisch bis gleich „null“ und warnt vor zukünftigen Streitigkeiten und Ausgrenzungen in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch fragt WiE, ob eine Evaluierung der erst 2020 geänderten Vorschrift zur Eigentümerversammlung stattgefunden hat, wie viele Wohnungseigentümer zur geplanten Gesetzesänderung befragt wurden oder wer hinter dieser neuen Initiative steht.
- 27. Juni 2022: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser antwortet auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion:
Die CDU/CSU-Fraktion fragt an, ob die Einführung einer reinen Online-Wohnungseigentümerversammlung geplant ist und wie die konkrete Ausgestaltung sein soll.
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Benjamin Strasser beantwortet die Anfrage. Es spreche "aus Sicht der Bundesregierung nichts gegen die Durchführung reiner Online-Versammlungen, wenn alle Eigentümerinnen und Eigentümer damit einverstanden sind". Zudem heißt es: "Das Recht zur Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung ist das Kernelement der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung dient dem Zweck des mündlichen Gedankenaustausches. Dieser ermöglicht eine umfassende Information und eine sachgerechte Willensbildung der Wohnungseigentümer; zugleich wird sichergestellt, dass auch Minderheiten ihre Meinung äußern und ihre Rechte wahren können."
Die Kleine Anfrage im Original finden Sie hier (Drucksache 20/2506 Frage Nr. 47- Seite 35).
(Stand: 17.10.2024)