09.11.2022. Die nächste Mitgliederversammlung von Wohnen im Eigentum (WiE) könnte wieder hybrid stattfinden. Nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung für Vereine war eine Satzungsänderung notwendig geworden.
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung hatte Wohnen im Eigentum am Samstag, 05. November 2022, nach Hamburg eingeladen. Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war der Beschlussantrag, dass die Mitgliederversammlungen von Wohnen im Eigentum zukünftig auch in hybrider Form stattfinden können.
Bei einer hybriden Mitgliederversammlung können die Vereinsmitglieder in Präsenz am Versammlungsort oder virtuell (online) teilnehmen. Für die Ausübung ihrer Rechte macht es keinen Unterschied, für welche Variante sie sich entscheiden: sie können sowohl in Präsenz als auch bei Online-Teilnahme von ihrem Rederecht Gebrauch machen, abstimmen und wählen sowie Satzungsanträge einbringen und verteidigen.
In den Jahren 2020 und 2021 war die Durchführung von Online-Versammlungen und hybriden Versammlungen durch eine gesetzliche Sonderregelung möglich gewesen. Diese Sonderregelung ist zum 31.08.2022 außer Kraft getreten. Eine Neuregelung durch Änderung des § 32 BGB ist vom Gesetzgeber beabsichtigt. Es ist aber derzeit nicht sicher, wann sie vom Bundestag beschlossen werden wird und welchen Umfang sie haben wird.
Um das nicht abwarten zu müssen, wurden die anwesenden Mitglieder von WiE in Hamburg gefragt und gebeten, eine Satzungsänderung zu beschließen, nach welcher der Aufsichtsrat zukünftig auch zu hybriden Mitgliederversammlungen einladen kann. „Uns ist der Austausch mit möglichst vielen Mitgliedern wichtig. Deshalb sollen Mitglieder persönlich vorbei kommen können, als auch diejenigen teilnehmen können, die sich gern online zuschalten wollen. Zum Beispiel, weil sie ansonsten eine zu lange Anreise hätten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz dabei sein können“, betont Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE. Unbedingt soll aber die Teilnahme in Präsenz weiterhin möglich bleiben. "Das persönliche Kennenlernen vor Ort ist nicht zu ersetzen. Außerdem haben nicht internetversierte Mitglieder so die Chance, am Vereinsleben weiter aktiv teilzunehmen."
Der Beschlussantrag wurde in der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Nun muss nur noch die Eintragung der beschlossenen Änderung ins Vereinsregister abgewartet werden.