16.09.2024. Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Sie als Immobilieneigentümer*in mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Lesen Sie im Folgenden nähere Informationen, wie Sie sich schützen können und welche „Schwachstellen“ am Gebäude es außerdem für den Eintritt von Wasser geben kann.

Kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, kann Abwasser über Badewannen, Duschen und Toiletten nach oben ins Gebäude drücken und große Schäden verursachen. Vor allem Souterrainwohnungen und Kellerräume (also Räume unterhalb des Straßenniveaus) sind gefährdet.

Wichtig zu wissen: Die Kommune haftet nicht für Rückstau-Schäden an privaten Gebäuden. Sie als Immobilieneigentümer*in müssen Ihre Immobilie also selbst vor Rückstau schützen.

Schutz bieten Rückstausicherungen in Form von Rückstauklappen. Sie verhindern, dass Wasser von der Kanalisation in die Abwasserrohre des Gebäudes läuft. Allerdings werden sie häufig an falscher Stelle montiert, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Daher ist es wichtig, sich von einem Sanitärfachbetrieb beraten zu lassen, wo genau die Rückstausicherung angebracht werden sollte. Vor der Auftragsvergabe sollten Sie zusätzlich, so die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW, mit dem städtischen Entwässerungsbetrieb sprechen, um zu klären, ob die Rückstausicherung an der richtigen Stelle geplant ist. Wenn die Ablaufstellen kein Gefälle zum Kanal haben, ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich.

Was für die Versicherung gilt

Die Wohngebäudeversicherung und auch die Hausratversicherung decken Rückstau-Schäden am Wohngebäude nicht ab. Hierfür müssen Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen – aber darauf achten, dass Rückstau-Schäden auch explizit mit versichert sind. Das kann nämlich je nach Versicherungsanbieter bzw. -police variieren. Wichtig auch: Bestimmte Rückstau-Schäden können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Achten Sie daher unbedingt auf das Kleingedruckte (siehe hierzu auch das Interview), bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Wartung einer Hebeanlage
Wartung einer Hebeanlage
Foto: Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Regelmäßige Wartung

In dem Zusammenhang mit Rückstau-Schäden sollten Sie auch Folgendes beachten: Rückstauklappen und Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden (nähere Informationen hier), sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Auch hier ist ein Blick ins Kleingedruckte unverzichtbar.

Achten Sie auch darauf, dass Rückstauklappen nicht durch Hygieneartikel oder Essensreste blockiert werden. Diese sollten Sie daher keinesfalls in der Toilette entsorgen.

Weitere „Schwachstellen“ an Gebäuden können unter anderem folgende sein:

  • Ältere, undichte Dachfenster
  • Flachdächer
  • Dachrinnen, die nicht gesäubert wurden
  • Kellerfenster, deren Lichtschächte, und Kelleraußentüren
  • Terrassen und Balkonflächen
  • Tiefgaragen

Weitere Hinweise:

  • Alles rund um Rückstau lesen Sie im PDF-Ratgeber „Alles klar bei Starkregen?“ der Verbraucherzentrale NRW.
  • Zum Schutz vor Rückstau und Wasser informiert unter anderem das Verbrauchertelefon Abwasser der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211 / 38 09 300.
  • Mit dem „Hochwasser-Check“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Sie als Immobilieneigentümer*in ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln.
  • Eine Übersicht von Sofortmaßnahmen fürs Gebäude sowie mittelfristigen baulichen Schutzmaßnahmen finden Sie im „Unwetter-Gebäude-Check“ der Verbraucherzentrale NRW. Hier sind auch Checklisten enthalten