15.04.2024. Stellen Sie als Wohnungseigentümer*in einen Schaden am Gemeinschaftseigentum fest, müssen Sie einiges beachten. Dokumentieren Sie den Schaden (am besten mit einem Foto) und melden Sie ihn umgehend Ihrer Verwaltung. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Sondereigentum, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen.

Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob der Schaden Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum betrifft, ist Eile geboten: Melden Sie diesen in jedem Fall sofort der Verwaltung – auch um eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern. Das liegt natürlich auch in Ihrem Interesse.

Die Verwaltung sollte dann umgehend den Schaden bei der Wohngebäudeversicherung anzeigen. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, sollten Sie diese informieren, sofern Ihr Mobiliar oder/und Inventar betroffen ist.

Bei vermieteten Eigentumswohnungen gilt: Mieter*innen sind verpflichtet, einen Schaden umgehend ihren Vermieter*innen zu melden, die dann ihre WEG-Verwaltung informieren müssen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Schäden in WEGs lesen Sie im Interview mit WiE-Rechtsreferent Michael Nack.