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04.02.2020. Ihr Ofen ist älter als 25 Jahre? Dann sollten Sie prüfen, ob er auch künftig die geltenden Staub- und Kohlenmonoxidgrenzwerte einhält – denn andernfalls müssen Sie ihn zum 31.12.2020 nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Dann endet die gesetzliche Schonfrist für Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Zwar wird beim Heizen mit Holz weniger CO2 freigesetzt als beim Heizen mit Öl oder Gas. Allerdings entstehen beim Verbrennen von Holz Schadstoffe und Feinstaub, die gesundheitsschädlich sein können. Um diese einzudämmen, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Feuerstätten festgelegt (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchV).

Demnach dürfen häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgt ist, nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Ist das nicht der Fall, müssen Sie Ihren Ofen spätestens zum 31. Dezember 2020 nachrüsten, gegen ein neues, emissionsarmes Gerät austauschen oder stilllegen (Umrüstungs- bzw. Stilllegungspflicht). Bitte bedenken Sie: Wer seine Feuerstätte entgegen der Verordnung weiterhin betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Jüngere Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, müssen hingegen erst bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden (§ 26 1. BImSchV). Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV.

Wie stelle ich das Alter meines Ofens fest?

Ob Ihr Ofen vor oder nach 1995 errichtet wurde, erkennen Sie am Jahr der Zulassung, das Sie auf dem Typenschild finden. Häufig sind diese Angaben jedoch nicht mehr lesbar, dann kann die Herstellerbescheinigung, die sogenannte Prüfstandsmessbescheinigung, weiterhelfen. Alternativ können Sie auf der Webseite des Heizungs- und Küchenverbandes (HKI) in einer Datenbank Ihren Ofen in die Suchmaske eingeben und bekommen dann angezeigt, ob bzw. wann Ihr Ofen vom Austausch betroffen ist. Im Idealfall hat Ihnen allerdings der Schornsteinfeger/in schon bis 2013 mitgeteilt, ob und wann Sie Ihre Feuerstätte voraussichtlich stilllegen oder austauschen müssen.

Nachweise

Um Ihre Feuerstätte - wenn sie zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 errichtet wurde - nach 2020 weiterbetreiben zu dürfen, müssen Sie einen der folgenden beiden Nachweise erbringen. Für Grundöfen (das sind laut BImSchV Wärmespeicherofen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden) und eingemauerte Öfen wie Kamineinsätze oder Kachelofeneinsätze gelten Sonderregelungen (BImSchV).

1. Bescheinigung des Herstellers, dass die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden (Prüfstandsmessbescheinigung). Diese können Sie bei dem Hersteller anfordern.

2. Nachweis über eine Vor-Ort-Messung (durch den Schornsteinfeger), dass die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Bitte beachten Sie: Eine Messung der Werte (Kosten hierfür ca. 100 bis 300 Euro) lohnt sich nach Informationen des Umweltbundesamtes nur bei Öfen, die die Messung wahrscheinlich bestehen werden und die einen hohen Anschaffungswert hatten – halten Sie hierzu am besten Rücksprache mit dem/der Schornsteinfeger/in.

Möglich: Nachträglicher Einbau eines Feinstaubfilters

Ihren Ofen mit einem Partikelfilter nachzurüsten, kommt nur dann infrage, wenn die Staubemissionen (s.o.) zu hoch sind. Sind hingegen die Kohlenmonoxid-Werte zu hoch, hilft nur der Einbau eines neuen Ofens.

Wägen Sie sorgfältig ab, ob sich eine Nachrüstung lohnt und informieren Sie sich beim zuständigen Schornsteinfeger oder Heizungsbauer. Bei älteren Öfen, die mehr als 25 Jahre alt sind, lohnt laut Experten eine Messung (Kosten ca. 100 bis 300 Euro) und Nachrüstung mit einem Partikelfilter (bis rund 1500 Euro) meist nicht; das Umweltbundesamt empfiehlt in der Regel einen Austausch bereits bei Öfen, die älter als 15 Jahre sind. Moderne Öfen benötigen weniger Brennstoff, haben also einen höheren Wirkungsgrad. Ein Austausch sollte sich somit positiv auf Ihre Heizkosten auswirken.

Informationen und Tipps:

Infos und Tipps rund um das Thema Heizen mit Holz und Öfen finden Sie u.a. beim Umweltbundesamt sowie beim Verbraucherportal des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik.