13.02.2023. Eine externe Verwaltung zu beauftragen, ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kein Muss. WiE-Rechtsreferent Michael Nack erläutert im Interview, wann eine Selbstverwaltung sinnvoll ist und welche Möglichkeiten WEGs haben, diese zu organisieren. 

WiE: Wann ist eine Selbstverwaltung denn sinnvoll ?

Michael Nack: „Die Selbstverwaltung ist für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sinnvoll und für solche, die vor allem aus Selbstnutzer*innen bestehen. Denn zum einen ist die Zahl der Eigentümer*innen überschaubar und die Kommunikation untereinander einfacher. Zum anderen zeigt die Praxis, dass es gerade für kleine WEGs immer schwieriger wird, kompetente Verwaltungsunternehmen zu guten Konditionen zu finden. Die Selbstverwaltung wird aber mit zunehmender Größe einer WEG schwieriger."

WiE: Welche Möglichkeiten haben WEGs, die sich selbst verwalten möchten?

Michael Nack: „Es gibt zwei verschiedene Formen der Selbstverwaltung. Die WEG-Mitglieder können entweder die Verwaltungsaufgaben untereinander aufteilen. Am besten erstellen Sie hierfür einen Geschäftsverteilungsplan, der den jeweiligen Eigentümer*innen einen eigenen, klar definierten Aufgabenbereich zuweist und für dessen Wahrnehmung er oder sie von allen anderen Eigentümer*innen bevollmächtigt wird. Wichtig: Diese Bevollmächtigung muss vereinbart werden (Allstimmigkeit erforderlich) und kann nicht beschlossen werden!  Die andere Möglichkeit besteht darin, dass eine Miteigentümer*in als interne Verwalter*in bestellt wird, per Mehrheitsbeschluss. Die WEG sollte dann einen Vertrag mit ihr schließen. Denn dieser schafft eine Verbindlichkeit, die durch mündliche Absprachen nicht zu gewährleisten ist, und dient so der rechtlichen Absicherung sowohl der übrigen Eigentümer*innen als auch der internen Verwalter*in."

WiE: Was sagen Sie WEGs, die sich fragen, ob die Selbstverwaltung gut funktionieren wird?

Michael Nack: „Natürlich kann man nie ausschließen, dass es in einer Eigentümergemeinschaft zu Schwierigkeiten oder Problemen kommen wird, aber das gilt ja genauso für WEGs, die mit einer gewerblichen Verwalter*in arbeiten. Rückmeldungen zeigen, dass Eigentümer*innen manchmal viel Energie und Zeit investieren müssen, um ihre Verwaltung zu kontrollieren – diese kann man in solchen Fällen stattdessen auch in die Selbstverwaltung investieren, vorausgesetzt die WEG ist klein. Die Selbstverwaltung kann also durchaus eine attraktive Alternative zur Bestellung einer externen Verwaltung sein.  Es ist ratsam, sich vorab gründlich zu informieren, unter anderem darüber, welche Aufgaben anfallen. Hilfreich ist sicher auch der Erfahrungsaustausch mit anderen selbstverwalteten Eigentümergemeinschaften.“

Weitere Hinweise von WiE:

  • Informationen zur Selbstverwaltung finden Sie auch auf unserer Themenseite sowie im WiE-Themenpaket "Selbstverwaltung" (PDF), das Sie online erwerben können (Mitglieder bitte erst einloggen). Für WEG-Mitglieder ist das Themenpaket Selbstverwaltung bereits im Vereinsbeitrag inbegriffen. Sie können sich das Dokument im geschützten WEG-Mitgliederbereich (erst einloggen!) herunterladen.
  • Selbstverwaltende WEGs sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. WEGs, die Mitglied bei WiE sind, können über den mit WiE kooperierenden Versicherungsfachmann eine solche Versicherung abschließen. Nähere Informationen finden Sie hier.