Sofortmaßnahmenpaket für Erneuerbare Energien heute am 07.07.2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet / Wohnungseigentümer nicht berücksichtigt / WiE fordert weiterhin gesetzliche Vereinfachungen für die Eigenstromversorgung im Wohnungseigentum und mehr

07.07.2022 Die Anliegen der Eigentümer von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen (immerhin ca. 25% aller Wohnungen in Deutschland) werden mit dem Gesetzespaket zur Stromwende - hin zu erneuerbaren Energien - nicht „mitgenommen“, stellt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) nach der Bundestagsdebatte und Verabschiedung des „Osterpaketes“ fest. Unklar ist außerdem, ob, wie und wann ihre Bedürfnisse bei der Energiewende berücksichtigt werden. WIE fordert deshalb eine neue Gesetzesinitiative zur Vereinfachung der Eigenstromversorgung im Wohnungseigentum, außerdem spezielle KfW-Förderprogramme und Beratungsangebote für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

WiE begrüßt die Vielzahl an Sofortmaßnahmen im Gesetz für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die von WiE geforderte „Sonderbehandlung“ der Wohnungseigentümer aufgrund ihrer sehr besonderen Rechtssituation wurde bisher allerdings nicht umgesetzt – obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Sofortmaßnahmenpaket den Abbau von Hemmnissen für Wohnungseigentümer und auch die CDU/CSU in ihrem Ergänzungsantrag Vereinfachungen für Wohnungseigentümergemeinschaften gefordert haben.

Angesichts der fehlenden Berücksichtigung des Wohnungseigentums im jetzigen Gesetzespaket bleibt WiE dabei, dass Gesetzesänderungen zur Vereinfachungen der Eigenstromversorgung für Wohnungseigentümer und WEGs notwendig sind. Hier die Hauptforderungen:

1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen als „Eigenversorger“ definiert werden,
damit sie nicht – wie bisher – als Stromversorgungsunternehmen behandelt werden. Nach dem alten wie neuen EEG muss eine Personenidentität zwischen dem Stromanbieter und dem Stromverbraucher bestehen, damit eine unbürokratische Selbstversorgung mit Strom möglich ist. Da WEGs und Wohnungseigentümer aber systembedingt unterschiedliche Rechtspersonen sind, können sie dieser Anforderung nicht entsprechen. Denn die WEG ist einer juristischen Person gleichgestellt und die Wohnungseigentümer sind natürliche Personen. Das hat derzeit gravierende Konsequenzen: Obwohl die WEGs von ihren Wohnungseigentümern getragen und finanziert werden, werden WEGs aus besagtem Grund nicht wie Eigenversorger sondern wie Stromanbieter behandelt und müssen umfangreiche Melde- und Steuerpflichten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer, ggf. auch Gewebesteuer) erfüllen, aufwendige Messtechnik einsetzen sowie mit allen interessierten Bewohnern Verträge abschließen, wenn sie Strom selbst produzieren und verbrauchen wollen. Das schreckt die allermeisten WEGs ab.

„WEGs werden rechtlich und gerichtlich als Verbraucher angesehen, viele Wohnungseigentümer bewohnen ihre Wohnung selbst oder sind Kleinvermieter. Die Einstufung von WEGs als Stromversorgungsunternehmen ist deshalb nicht nur unangemessen und überdimensioniert, sondern kontraproduktiv und zweckwidrig.“ – so Gabriele Heinrich, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

2. Abnahmepflicht von selbstproduziertem Solarstrom für alle Bewohner einer WEG
In vielen Fällen ist die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage für eine WEG nur gegeben, wenn alle Bewohner den WEG-Solarstrom abnehmen und nicht nur die - ihre Wohnung selbst nutzenden - Wohnungseigentümer. In diesen Fällen müssen auch die Mieter von WEG-Wohnungen zur Abnahme günstigen WEG-Solarstroms verpflichtet werden können. „Diese Pflicht würde im Kern nichts anderes bedeuten als eine Erweiterung der für die Nutzung der Wohnung ohnehin nötigen Versorgungsleistungen“, erläutert Heinrich. „Einzelne Mieter können auch heutzutage Wasser und Heizenergie nicht von einem anderen Versorger abnehmen, ebensowenig den Strom für Treppenhaus, Aufzug etc.“ WiE sieht hier den Mieterschutz nicht gefährdet. Solarstrom werde eher günstiger sein und per Gesetz könnten verbraucherschützende Regelungen gegen einen Missbrauch eingeführt werden.

Ergänzend zu diesen Forderungen ist auch die Schaffung von KfW-Förderprogrammen und spezieller Beratungsprogramme gezielt für WEGs erforderlich, um die Wohnungseigentümer für die Energiewende und Gebäudesanierung zu mobilisieren.

Das Fazit von WiE nach der heutigen Bundestagsdebatte: „Bisher hat noch nicht einmal die politische Diskussion über eine angemessene Beteiligung der Wohnungseigentümer an der Energiewende begonnen, geschweige denn, dass sie Eingang in die erforderlichen Gesetze gefunden hat.“ So Heinrich. „Das muss sich ändern. Denn ohne die Wohnungseigentümer wird es keine Klimawende geben.“