Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet / WiE begrüßt Vereinfachungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kommt: Bundestag und Bundesrat haben das „Solarpaket 1“ verabschiedet. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt insbesondere die Vereinfachungen für WEGs, selbst produzierten Solarstrom zu nutzen, hatte allerdings an der rechtlichen Ausgestaltung des Gesetzes Kritik geäußert.

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung zielt unter anderem darauf ab, den Photovoltaik-Zubau auf dem Dach zu erleichtern, den Mieterstrom zu vereinfachen und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative zum Mieterstrommodell zu ermöglichen. WiE begrüßt, dass mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) geschaffen wird, unbürokratisch und flexibel den selbst produzierten Strom zu nutzen. WEGs müssen ab jetzt nicht mehr wie ein Stromversorgungsunternehmen handeln und die gesamte Stromversorgung der Nutzer*innen sicherstellen, umfangreiche Informations- und Kennzeichnungspflichten gelten dann auch nicht mehr. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Energiewende auch bei den Wohnungseigentümer*innen voranzubringen“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE. Erfreulich ist aus Sicht von WiE auch, dass nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der Strom auch nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage genutzt werden kann und auch die Installation von PV-Anlagen auf Nebenanlagen von Gebäuden möglich wird.

WiE hatte allerdings kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine Regelung enthält, wie sich bei der Vertragsvariante später hinzukommende Wohnungseigentümer („Nachzügler“) am Stromprojekt beteiligen können. Mehr zur Kritik lesen Sie in unserer Pressemitteilung „Solarpaket 1: Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften“.

(Stand: 29.4.2024)