Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes: Bundestag beschließt heute über Anspruch auf Installation von Steckersolargeräten für Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen / WiE: „Gesetzgeber folgt unserer langjährigen Forderung“/ Erweiterung auf Dach-PV-Anlagen soll evaluiert werden

04.07.2024. Ohne die Wohnungseigentümer*innen wird es keine Energiewende geben. Daher begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), dass die Installation von Steckersolargeräten, die auch Balkonkraftwerke genannt werden, als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden soll. Zudem soll eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgenommen werden. Damit haben Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann dann nur noch über das „Wie“ entscheiden, nicht über das „Ob“. Der Deutsche Bundestag wird dies voraussichtlich heute Abend beschließen.  

Heute am 4. Juli 2024 soll im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes entschieden werden. Eine der Änderungen sieht vor, dass die Installation von Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen  in § 20 II Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen wird. Damit erhalten Wohnungseigentümer*innen einen gesetzlichen Anspruch, ein solches Gerät zu installieren. Auch Mieter*innen sollen einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber ihren Vermieter*innen geltend machen können.
„Der Gesetzgeber ist damit unserer langjährigen Forderung gefolgt“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE. „Steckersolargeräte sind ein wichtiger, allerdings nur kleiner Baustein für die Energiewende.“

„Die Privilegierung der Steckersolargeräte bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das Anliegen nicht grundsätzlich ablehnen darf,  aber Vorgaben zur Art und Weise der Aus- und Durchführung festlegen kann“, sagt Heinrich. „Auf diese Weise kann die WEG die Vorhaben ein wenig steuern. Allerdings sollten die Auflagen angemessen und zumutbar sein“. Vermietende Eigentümer*innen müssen zulässige Vorgaben der WEG dann auch ihren Mieter*innen gegenüber durchsetzen.

Privilegierung von Dach-Photovoltaik soll evaluiert werden

Darüber hinaus fordert WiE die Privilegierung von Dach-PV-Anlagen. Der Gesetzgeber will jedoch zunächst abwarten, ob und in welchem Umfang das neu eingeführte Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarstrom – eingeführt mit dem Solarpaket 1 – , künftig auch von WEGs genutzt wird. Wie viele WEGs dieses Modell nutzen, soll im Rahmen einer Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes untersucht werden. Unter Umständen soll das Wohnungseigentumsgesetz dann nachgebessert werden. „Schade. Aus unserer Sicht wäre es schon jetzt sinnvoll gewesen, die Initiativen einzelner oder mehrerer Wohnungseigentümer*innen zu unterstützen, die sich für eine größere Dach-PV-Anlage einsetzen und damit die Energiewende voranbringen wollen, statt eine Evaluation in drei Jahren abzuwarten“, argumentiert Heinrich.

Hinweis: Neben der Privilegierung der Steckersolargeräte soll auch die Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Darüber berichten wir in einer eigenen Pressemitteilung.