11.12.2023. Welche Versicherungen sind nötig, wenn Wohnungseigentümer*innen ein Steckersolargerät am Balkon installieren möchten und welche Versicherung greift, wenn es zu Schäden durch Steckersolargeräte oder zu Schäden am Gerät selbst kommt? WiE hat für Sie wichtige Hinweise zusammengestellt.

Wenn Sie ein Steckersolargerät am Balkon anbringen möchten, müssen Sie hierfür zunächst die Zustimmung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses einholen, denn die Installation betrifft das Gemeinschaftseigentum (Balkonbrüstung oder Garagendach). Ihre WEG kann Ihnen daher Auflagen zur Installation machen. Nähere Informationen finden Sie hier und im WiE-Musterbeschluss für Mitglieder (diesen können Sie hier herunterladen, bitte vorher einloggen).

Wenn Ihnen die WEG den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung als Auflage gemacht hat, müssen Sie sich daran halten. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie sich mit dem Thema „Versicherungen“ befassen.

Private Haftpflichtversicherung bei Schäden an Dritten

In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden Dritter, die ein Steckersolargerät verursacht, ab. Mögliche Beispiele: Ein Solarmodul wird bei einem Sturm abgerissen und beschädigt ein parkendes Auto einer Bewohner*in. Oder ein Teil des Geräts fällt herab und verletzt einen Passanten. „Steckersolargeräte werden rechtlich nicht anders wie ein Blumenkasten, der am Balkon angebracht wird behandelt“, informiert Rechtsanwalt Stephan Jaroschek, der auch als Berater für WiE tätig ist.

„Haben Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung, fragen Sie bei dieser nach, ob durch Ihr Steckersolargerät verursachte Schäden an Dritten versichert sind“, rät Stephan Jaroschek. Je nach Anbieter können Art und Umfang des Versicherungsschutzes nämlich variieren. Gegebenenfalls müssen die Versicherungsbedingungen ergänzt werden.

Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude

Verursacht das Steckersolargerät Schäden am Gebäude, sind diese in der Regel über die Wohngebäudeversicherung versichert. Die Wohngebäudeversicherung ist Sache der Gemeinschaft, d.h. die WEG ist Versicherungsnehmerin. Informieren Sie sich genau über den Umfang des Versicherungsschutzes und welche Gefahren versichert sind. Falls Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, fordern Sie diese bei Ihrer Verwalter*in an. Im Schadensfall könnte die Wohngebäudeversicherung ggf. Regress bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nehmen.

Hausratversicherung bei Schäden am Gerät selbst

Für Schäden am Steckersolargerät selbst (z.B. durch Sturm, Hagel) kommt in der Regel die Hausratversicherung auf – sofern vorhanden. Diese müssen Sie selbst abschließen. Informieren Sie sich, ob der Versicherungsschutz auch Steckersolargeräte mit einschließt oder ob Sie dies ggf. ergänzen müssten.

Jeweilige Versicherung informieren

Für alle Versicherungen gilt: Sie sollten die jeweilige Versicherung über die Installation des Steckersolargeräts informieren, rät Stephan Jaroschek. „Das ist wichtig, damit mögliche Probleme im Versicherungsschutz frühzeitig erkannt und gelöst werden können – und nicht erst im Schadensfall“, so Jaroschek. Möglicherweise kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen.

Sorgfalt bei Kauf und Montage

Beim Kauf eines Geräts können Sie sich unter anderen am Sicherheitsstandard orientieren, den die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) veröffentlicht hat. Eine Produktnorm soll voraussichtlich Mitte 2024 kommen. Nähere Infos finden Sie bei den Verbraucherzentralen. Achten Sie auch darauf, bei der Montage des Geräts die entsprechenden Hinweise zum Anschluss und zur Benutzung zu beachten. Falls sich später herausstellen sollte, dass Sie durch Ihr Verschulden einen Schaden verursacht haben, könnte dies nämlich den Versicherungsschutz beeinträchtigen.