13.01.2025. Wenn Glätte und Schnee einsetzen, müssen Eigentümer*innen dafür sorgen, dass das Grundstück gefahrlos begehbar ist. Dabei stellt sich, vor allem in WEGs die Frage, ob das in Eigenregie erfolgen soll oder ein Dienstleistungsunternehmen dafür beauftragt werden soll. Wird die Pflicht ausgelagert, können die Kosten dafür unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.
Wer für den Winterdienst einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. In der Einkommensteuererklärung kann dieser Betrag als Aufwendung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen geltend gemacht werden (nach § 35a Einkommensteuergsetz (EstG)). Dies betrifft nicht nur den Winterdienst auf den Gehwegen des eigenen Grundstücks, sondern auch angrenzende Gehwege auf öffentlichem Grund, urteilte der Bundesfinanzhof. Diese gehören steuerlich betrachtet zum eigenen Haushalt. Die Leistung müsse nicht zwangsläufig „im Haushalt“ anfallen, um als haushaltsnah zu gelten - es genüge, wenn die Arbeit „zum Nutzen des Haushalts“ erledigt werde.
Somit dürfen die Kosten für den Winterdienst in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen werden. Mit 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 4.000 Euro kann auf diese Art und Weise die individuelle Steuerlast direkt abgesenkt werden. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Materialkosten für Streusplitt oder Salz müssen selbst getragen werden.
Soweit die Kosten das Gemeinschaftseigentum betreffen, sollten Mitglieder einer WEG sich die Anteile, die sich auf den eigenen Miteigentumsanteil beziehen, von der Verwaltung bescheinigen lassen.
Damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt, ist ein Rechnungsbeleg mit Aufschlüsselung der einzelnen Posten und gesondertem Ausweis der Arbeitskosten notwendig. Weiterhin muss der Winterdienst per Überweisung beglichen werden – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Weitere Informationen gibt es bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Allgemeine Fragen und Antworten rund ums Thema Winterdienst finden Sie hier.