02.05.2022. Wohnungseigentümer Klaus Meyer schildert im folgenden Erfahrungsbericht, wie er die WEG-Dachfläche nutzt, um Solarstrom zu erzeugen. Er hat eine eigene PV-Anlage installieren lassen.

„Ich habe schon sehr lange mit dem Gedanken gespielt, selbst Solarstrom zu produzieren. Seit kurzem habe ich nun eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ich muss sagen: Ich hatte mir das Ganze schwieriger vorgestellt, vor allem wegen der rechtlichen Fragen. Aber nun ging es doch recht unkompliziert über die Bühne. Das hat mich positiv überrascht – auch deshalb, weil das Verhältnis zwischen uns Eigentümern nicht so gut ist.

Wir sind eine WEG mit vier Parteien. Unsere Eigentumsanlage besteht aus zwei Gebäuden, die miteinander verbunden sind. Beide haben jeweils eine recht große Dachfläche, mit mittlerer Neigung und 100 Prozent nach Süden ausgerichtet. Also ideale Voraussetzungen für Solarstrom.

Ich habe lange recherchiert und mit meinen Miteigentümern schließlich vereinbart, dass jeder Eigentümer ein Viertel der Dachfläche überlassen bekommt und diesen für eine eigene PV-Anlage nutzen darf. Dies haben wir in Form einer Vereinbarung geregelt, die wir in der Eigentümerversammlung im Dezember 2021 geschlossen haben. Die Vereinbarung enthält auch die Erlaubnis, im Heizungsraum einen Wechselrichter anbringen zu lassen. Außerdem sind Details geregelt, zum Beispiel Haftungs- und Versicherungsfragen, Abbaupflicht bei Dachreparaturen unter den installierten Solarpaneelen und nach Ende der Nutzungszeit

Für meinen Teil kann ich Vollzug melden. Ein Fachbetrieb hat mich beraten und Anfang Februar eine Anlage, bestehend aus 20 Solarmodulen, auf „meinem“ Teil der Dachfläche installiert. Gut ist, dass die Firma für mich auch die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur übernommen hat.

Die 7,5 kWh-Anlage ist seit dem 09.02.2022 in Betrieb. Meine Frau und ich versuchen nun, möglichst viel von dem Solarstrom selbst zu nutzen, also den Eigenverbrauch an die Sonnenstunden anzupassen. Als Rentnern fällt uns das leicht. Den überwiegenden Teil des erzeugten Stroms speisen wir ins öffentliche Netz ein. Die Einspeisevergütung, die wir dafür erhalten, ist allerdings derzeit sehr überschaubar, sie liegt bei rund 15 Euro im Monat (Abschlag).

Die Kosten für die PV-Anlage liegen insgesamt bei 12 500 Euro brutto. Der Betrag reduziert sich aber, da ich eine Förderung der Stadt in Höhe von 1500 Euro erhalte.

Außerdem werde ich mir die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf die Unternehmerrechnung, ca. 1740 Euro, vom Finanzamt zurückholen. Ich habe deshalb nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt und muss nun monatlich für einige Jahre Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen, obwohl die zu entrichtenden Steuerbeträge auf Einspeisevergütung und Selbstverbrauch ausgesprochen gering sind. So hat mich die PV-Anlage schlussendlich etwa 9170 Euro gekostet, das sind umgerechnet 1200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung.

Mein Fazit: Ich schätze am eigenen Solarstrom vor allem, dass ich nun ein Stück weit unabhängiger von den steigenden Strompreisen bin. Ich hätte die Solaranlage schon viel früher installieren lassen sollen. Lange Zeit hat mich die Tatsache, dass ich Wohnungseigentümer bin, gelähmt, das Thema Solaranlage anzugehen – da ich davon ausgegangen bin, dass es in einer Eigentümergemeinschaft sehr schwierig und kompliziert ist. Da wir aber eine kleine WEG sind und uns einig waren, konnten wir das Konzept „Einzelanlagen“ relativ unkompliziert umsetzen. Hier kann nun jeder Wohnungseigentümer, wenn er will, seine eigene PV-Anlage betreiben.

Meine Zufriedenheit über das Erreichte wird nun aber im täglichen Betrieb durch die 70-Prozent-Regelung des Gesetzgebers gedämpft. Sie besagt, dass meine Anlage maximal 5,25 kW (= 70 Prozent von 7,5 kW) ins öffentliche Netz einspeisen darf (Einspeisebegrenzung). An sonnigen Tagen im Frühling, ohne Wolken, liegt der Ertrag aber bei der nach Süden ausgerichteten Anlage mit 30 Prozent-Dachneigung deutlich darüber. Was mich auch ärgert, ist der Umstand, dass bei Ausfällen des öffentlichen Stromnetzes die PV-Anlage auch keinen Strom mehr liefern darf. Um dieses Problem zu umgehen, müsste man sich einen (teuren) Stromspeicher leisten (können) oder den Strom virtuell in einer „Wolke“ zwischenlagern. Eine Firma bietet so etwas an.

Das Erzeugen von Solarstrom ist vor allem für größere WEGs häufig schwierig umzusetzen – insbesondere mit Blick auf die steuerlichen Regelungen und Vorgaben – und mit viel Bürokratie verbunden. Das gehört deutlich vereinfacht, damit künftig viel mehr Wohnungseigentümer als bisher eigenen Solarstrom nutzen können.“

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