Tipp des Monats: Vor Wohnungskauf die Beschluss-Sammlung einsehen

08.02.2023. Sie planen, eine Eigentumswohnung zu kaufen? Dann sollten Sie im Vorfeld den Kaufvertrag und alle weiteren Unterlagen, wie die Teilungserklärung, akribisch prüfen (lassen). Sinnvoll ist es außerdem, die Beschluss-Sammlung der WEG einzusehen. Diese kann wertvolle Informationen über den Zustand der WEG enthalten.

Wollen Sie eine Eigentumswohnung erwerben, lassen Sie sich von der verkaufenden Eigentümer*in mithilfe einer Vollmacht ermächtigen, die Beschluss-Sammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Verwaltung einzusehen. Das ist deshalb wichtig, weil in der Beschluss-Sammlung wichtige Hinweise enthalten sein können, die eventuell den Kaufpreis oder den Kauf beeinflussen, zum Beispiel wenn eine größere Sanierung ansteht, die auch Sie als neue Eigentümer*in mit bezahlen müssen.

Außerdem können Sie dort sehen, wie oft Beschlüsse von Miteigentümer*innen gerichtlich angefochten wurden, was ein Indiz für die Streitanfälligkeit einer WEG sein kann.

Dieser Tipp entstammt dem WiE-Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ (Seite 57 ff.).

Was Sie beim Kauf einer Bestands-Wohnung alles im Vorfeld berücksichtigen sollten, finden Sie in WiE-Checkliste „Wissen und Tipps zum Wohnungskauf aus zweiter Hand“. Auch die Checkliste „Eigentumswohnung: Kaufunterlagen prüfen“ enthält wichtige Informationen für Kaufinteressenten.