08.02.2023. Sie planen, eine Eigentumswohnung zu kaufen? Dann sollten Sie im Vorfeld den Kaufvertrag und alle weiteren Unterlagen, wie die Teilungserklärung, akribisch prüfen (lassen). Sinnvoll ist es außerdem, die Beschluss-Sammlung der WEG einzusehen. Diese kann wertvolle Informationen über den Zustand der WEG enthalten.

Wollen Sie eine Eigentumswohnung erwerben, lassen Sie sich von der verkaufenden Eigentümer*in mithilfe einer Vollmacht ermächtigen, die Beschluss-Sammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Verwaltung einzusehen. Das ist deshalb wichtig, weil in der Beschluss-Sammlung wichtige Hinweise enthalten sein können, die eventuell den Kaufpreis oder den Kauf beeinflussen, zum Beispiel wenn eine größere Sanierung ansteht, die auch Sie als neue Eigentümer*in mit bezahlen müssen.

Außerdem können Sie dort sehen, wie oft Beschlüsse von Miteigentümer*innen gerichtlich angefochten wurden, was ein Indiz für die Streitanfälligkeit einer WEG sein kann.

Dieser Tipp entstammt dem WiE-Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ (Seite 57 ff.).

Was Sie beim Kauf einer Bestands-Wohnung alles im Vorfeld berücksichtigen sollten, finden Sie in WiE-Checkliste „Wissen und Tipps zum Wohnungskauf aus zweiter Hand“. Auch die Checkliste „Eigentumswohnung: Kaufunterlagen prüfen“ enthält wichtige Informationen für Kaufinteressenten.