Bundesrat besteht auf Frist zur Beratung des gestern im Bundestag beschlossenen neuen Wohnungseigentumsgesetzes

18.09.2020. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht entsprochen, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz schon heute zu behandeln, sondern auf dem regulären Verfahrensablauf bestanden. Der Bundesrat will damit sein Recht auf abschließende Beratung und Stellungnahme angemessen wahrnehmen. Danach gelangt das vom Bundestag am gestrigen Donnerstag beschlossene Gesetz erst am 9. Oktober in die Länderkammer. Der Rechtsausschuss des Bundesrats wird nun in der nächsten Woche darüber beraten, seine Empfehlungen sollen am 29. September veröffentlicht werden.

Zwei Szenarien sind nun denkbar, erläutert Wohnen im Eigentum (WiE): Entweder wird der Bundesrat seine Einschätzung des neues Gesetzes in einer Entschließung formulieren und die Reform am 9. Oktober billigen. Dann könnte – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im Oktober vorausgesetzt – das neue Gesetz frühestens zum 1. Dezember in Kraft treten, vielleicht auch erst Anfang nächsten Jahres. Oder aber der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss an – Zeitplan dann offen –, um bestimmte Punkte noch nachzuverhandeln. Da aber keine großen inhaltlichen Kontroversen zu erwarten sind, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Da das Gesetz außerdem nicht zustimmungsbedürftig ist, hätte am Ende doch wieder der Bundestag das letzte Wort, mit seinem Votum den Wünschen der Länder zu entsprechen – oder sie zu überstimmen.

WiE wird trotz der Verzögerung nun beginnen, die Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte auf die gravierenden Änderungen durch die Reform vorzubereiten. Für seine Mitglieder bietet der Verband bereits ab der nächsten Woche hierzu Online-Veranstaltungen an.