Verbändebriefe: Gemeinsam für den Erhalt der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen

Bundestag/Reichstag Berlin
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In einem Verbändebrief, gemeinsam mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschlands (VDIV), dem Deutschen Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat sich WiE erneut an die Politik gewandt, um sich für den Erhalt der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter:innen einzusetzen. Die Bundesregierung plant, diese zu streichen. 

Es ist eine Frage, die Wohungseigentümer:innen ebenso betrifft wie Verwalter:innen selbst, aber am Ende auch Mieter:innen – die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen. 

Wohnen im Eigentum hat nun mit dem VDIV, dem DMB und dem vzbv ein ergänzendes Schreiben an die Politik versandt. Mit dem Schreiben machen sie die Tragweite deutlich – die Weiterbildungspflicht sei „kein Randthema und keine formale Nebenpflicht, sondern das einzige laufendende, gesetzliche verankerte Mindestinstrument, das in einem hochsensiblen Marktbereich überhaupt einen kontinuierlichen Qualitätsmaßstab sicherstellt.“ Der VDIV und WiE bringen zudem eigene Umfrageergebnisse ein. 84,9 Prozent der VDIV-Umfrageteilnehmer:innen bewerten kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig für die Qualität ihrer Arbeit. 68,1 Prozent halten die Begründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMW), man wolle damit Bürokratie abbauen, nicht für überzeugend. Auch eine große Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen spricht sich laut WiE-Umfrage für den Erhalt oder gar eine Ausweitung der verpflichtenden Weiterbildung aus und befürchtet negative Konsequenzen bei einer Abschaffung. 

Das Schreiben ist eine Ergänzung zu einem offenen Verbändebrief, der bereits im Oktober 2025 von 20 Unternehmens- und Verbraucherschutzverbänden unterzeichnet wurde. Darin hatten sie sich gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dafür ausgesprochen, die Weiterbildungspflicht als zentrales Element der Berufszulassung beizubehalten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht aufzuheben. „Wer sich nicht fortbildet, verliert angesichts der zunehmenden regulatorischen und technischen Anforderungen an Immobilienverwaltungen, energetische Sanierung und Verbraucherschutz die notwendige Sachkunde für eine rechtssichere Berufsausübung“, heißt es.

Seit 2018 müssen gewerbliche Verwalter:innen sich regelmäßig fortbilden (§ 34c GewO) – 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Dies ist für eine gewerbliche Erlaubnis notwendig – neben Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und einer Berufshaftpflichtversicherung.