07.06.2022. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird bei vermieteten Immobilien bisher allein von den Mieter*innen getragen. Nach Plänen der Bundesregierung sollen ab 01. Januar 2023 auch die Vermieter*innen einen Teil der Abgabe übernehmen. WiE steht dem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüber, bemängelt aber, dass die besondere Interessenlage von WEGs nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)" wurde am 25. Mai vom Bundeskabinett beschlossen und muss noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden.

Vorgesehen ist ein Zehn-Stufen-Modell, das ab 01. Januar 2023 die CO2-Abgabe zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufteilt – abhängig von den jährlichen CO2-Emissionen des jeweiligen Wohngebäudes pro Quadratmeter.

Demnach sollen bei Wohngebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter im Jahr) die Vermieter*innen 90 Prozent der CO2-Kosten übernehmen, die Mieter*innen zehn Prozent. Je schlechter die Dämmung eines Gebäudes, umso höher sind demnach die CO2-Kosten für die Vermieter*innen. Mit der Zunahme der Energieeffizienz eines Gebäudes sinkt der Anteil, den die Vermieter*innen zu tragen haben (mehrere Stufen) – bis hin zu Gebäuden mit dem Energiestandard EH55 (KfW Effizienzhaus 55). Hier sollen die Mieter*innen die CO2-Abgabe komplett alleine bezahlen müssen. Ausnahmen kann es geben, zum Beispiel wenn bei denkmalgeschützten Gebäuden die Vermieter*innen keine energetische Sanierung durchführen können.

Mit der neuen Verteilung der CO2-Kosten sollen Anreize für Vermieter*innen geschaffen werden, Gebäude energetisch zu sanieren.

Kritik von WiE

Das Ziel des Gesetzesentwurfs, Nutzer*innen zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer*innen zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu motivieren, begrüßt Wohnen im Eigentum. Das Prinzip, durch ein Stufensystem die Verteilung der Kohlendioxidkosten von dem spezifischen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter abhängig zu machen, ist im Grundsatz schlüssig. Allerdings wird die besondere Interessenlage und Struktur von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bzw. vermietenden Wohnungseigentümer*innen nicht im erforderlichen Maß berücksichtigt.

Denn Vermieter*innen von Eigentumswohnungen können im Gegensatz zu Eigentümer*innen von Mietshäusern oder vermieteten Einfamilienhäusern keinen alleinigen – erst recht keinen jederzeitigen – Einfluss auf die Energieeffizienz eines Gebäudes nehmen: Energetische Sanierungsmaßnahmen erfordern stets einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, die in der Regel nur einmal jährlich in der Eigentümerversammlung zusammenkommt.

Nach Auffassung von WiE wird der „Anreiz“, über die Verteilung der Kohlendioxidkosten zu einer besseren Energieeffizienz zu kommen, bei WEGs nur zielführend sein, wenn zugleich auch Maßnahmenpakete für die gezielte Förderung von energetischen Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften entwickelt werden. Mehr lesen Sie in der WiE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Hintergrund:

Die CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe beträgt derzeit 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Die Abgabe wird schrittweise jedes Jahr bis 2025 erhöht. 2023 steigt der Preis weiter auf 35 Euro pro Tonne CO2, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro; im Anschluss ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.