29.10.2021. Zum Tag des Einbruchschutzes am 31.10.21 erläutert Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, im Interview mit WiE, warum sich Einbruchschutz lohnt und wie Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus schützen können.

WiE: 2020 ist die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle im Vergleich zu 2019 deutlich zurückgegangen. Warum ist Einbruchschutz trotzdem weiterhin wichtig?

Harald Schmidt: „,Bei mir ist sowieso nichts zu holen‘ ist ein oft genannter Grund, um den Einbruchschutz zu vernachlässigen. Doch es kann nach wie vor jede und jeden treffen, und viele bedenken dabei nicht, dass immer etwas zu holen ist, nämlich das Sicherheitsgefühl. Ein Einbruch kann das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Nicht nur der materielle Schaden, sondern häufig auch dauerhafte psychische Belastungen sind die Folgen für die Opfer. Denn die Täter dringen in die Privatsphäre ein, durchwühlen persönliche Sachen und entwenden zum Beispiel Dinge, an denen Erinnerungen hängen.

Dass sich Einbruchschutz lohnt, zeigt auch die gestiegene Zahl der Einbruchsdelikte, die im Versuchsstadium stecken bleiben. Im Jahr 2020 waren das 46,7 Prozent (2018: 45,4; 2019: 45,3). Dies kann durchaus auf Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich gegen Wohnungseinbruchdiebstahl zurückgeführt werden.“ (Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

WiE: Welche Einbruchschutz-Maßnahmen sind denn sinnvoll?

Harald Schmidt: „Lassen Sie sich zunächst einmal bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle kompetent und kostenlos beraten. Anschließend kennen Sie die Schwachstellen Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnungseigentumsanlage und Wohnung und schauen in einem zweiten Schritt, in welcher Reihenfolge Sie Ihre Sicherheit verbessern. Das richtige sicherheitsbewusste Verhalten kostet auf jeden Fall kein Geld. Dazu gehört unter anderem, Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets zu verschließen, wenn Sie das Haus verlassen, und Ihre Tür immer abzuschließen (weitere konkrete Tipps finden Sie in diesem PDF).

Zudem gibt es bundesweit staatliche Fördermöglichkeiten für den Einbau einbruchhemmender Produkte. Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik sowohl als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen.

Eingebrochen wird meist über leicht erreichbare, nicht ausreichend gesicherte Fenster und Türen. Diese gilt es daher unbedingt zu sichern. Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt.

Geeignete Fenster und Türen können auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gemäß DIN 18104 Teil 1 und 2. Sollen Türen nachgerüstet werden, muss die Grundkonstruktion widerstandsfähig sein. Wichtig beim Einbau: auf eine fachgerechte Montage achten.“

WiE: Und was halten Sie von Videoüberwachungsanlagen?

Harald Schmidt: „Es kommt immer darauf an, welchen Überwachungszweck Sie erreichen wollen. Videoüberwachung kann eine sinnvolle Ergänzung zu mechanischen Einbruchschutzmaßnahmen sein. Zwar verhindert sie alleine keinen Einbruch, für viele Täterinnen und Täter wirkt eine Videoüberwachung aber abschreckend, da sie – in Verbindung mit einer Alarmmeldung – das Risiko erhöht, entdeckt zu werden. Darüber hinaus kann eine Videoüberwachung im Schadensfall die Aufklärung der Tat durch geeignete Bilder erleichtern und wichtige Fahndungsansätze für die Polizei liefern.

Wenn Sie die Installation einer Videoüberwachungsanlage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle informieren. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten solche Anlagen bieten und welche Vorüberlegungen für den Einsatz der richtigen Kameratechnik zu treffen sind.

Zu beachten ist unter anderem, dass die Kamera keine öffentlichen Bereiche überwachen bzw. aufzeichnen darf. Bevor Sie die Videoüberwachungsanlage installieren, sollten Sie sich in jedem Fall darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist und welche gesetzlichen Vorgaben dabei einzuhalten sind. Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie bei den Landesämtern für Datenschutz.“

WiE: Die Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen haben 2020 um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Was bedeutet das für Eigentümer?

Harald Schmidt: „Meist verschaffen sich die Täter Zugang durch unverschlossene Haus- und Kellertüren oder durch schlecht gesicherte Kellerverschläge. Kellertüren, Nebeneingänge und Dachbodentüren sollten daher der Widerstandsfähigkeit der Haustür in nichts nachstehen. Wir empfehlen unter anderem, in Keller- bzw. Dachbodeneingangstüren ein selbstverriegelndes Schloss mit Antipanikfunktion einzubauen und die Türen stets zu verschließen. Außerdem sollten im Keller und auf dem Dachboden keine Wertsachen aufbewahrt werden. Fahrräder sollten Sie auch im Keller anschließen.“

WiE: „Was gilt für Tresore in der Wohnung oder im Haus?“

Harald Schmidt: „Wertsachen sollten Sie nicht offen zu Hause herumliegen lassen, sondern in einem Wertbehältnis aufbewahren. Dieses sollte versteckt eingebaut und fest verankert (z.B. eingemauert) werden. Empfohlen werden geprüfte und zertifizierte Wertbehältnisse. Lassen Sie sich vor der Anschaffung bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle beraten. Besonders wichtige Dokumente, wertvolle Sammlungen, Gold oder Schmuck, der nur sehr selten gebraucht wird, sind am sichersten bei Ihrem Geldinstitut im Schließfach aufgehoben.“

WiE: Und wie sollte man sich verhalten, falls es doch zu einem Einbruch gekommen ist?

Harald Schmidt: „Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Dies sollten Sie auch tun, wenn die Täter oder Täterinnen keinen Erfolg hatten oder nichts gestohlen wurde. Wichtig außerdem: Räumen Sie nicht auf, lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben und fassen Sie möglichst nichts an, bis die Polizei die Spuren sichern konnte.“ (Hinweis: Weitere Tipps finden Sie hier (PDF).

Weitere Hinweise:

  • Informationen rund um den Einbruchschutz, auch zur staatlichen Förderung von Maßnahmen, finden Sie bei der bundesweiten Kampagne „K-EINBRUCH“.
  • Bei Videoüberwachungsanlagen ist eine fachgerechte Projektierung und Installation durch einen Fachbetrieb Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion der Anlage. In einigen Bundesländern bekommen Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen Nachweise über von der Polizei empfohlene, zertifizierte und geprüfte Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen.
  • Was Sie als Wohnungseigentümer*in beachten müssen, wenn Sie Einbruchschutzmaßnahmen umsetzen möchten, und wie das neue Wohnungseigentumsgesetz den Einbruchschutz regelt, lesen Sie hier.