Wärmepumpen sollten regelmäßig gewartet werden, damit sie möglichst effizient arbeiten. Für Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, die nach dem 31.12.2023 installiert wurden, gilt eine gesetzliche Prüfpflicht. Wir haben für Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen und Hinweise rund um Wartung und Prüfung zusammengestellt.
Wie häufig eine Wärmepumpe gewartet werden muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – außer, es handelt sich um ein eine große Anlage (siehe Näheres hierzu beim Punkt Dichtheitsprüfung weiter unten) oder es handelt sich um eine Wärmpumpe in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, die nach dem 31.12.2023 installiert wurde.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt in § 60 die Wartung und Instandhaltung unabhängig von Gebäudegröße und -alter, ohne jedoch näher auf den Umfang und das Wartungsintervall einzugehen:
(1) Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.
Wartung kann Voraussetzung für Herstellergarantie sein
Auch Hersteller von Wärmepumpen empfehlen, eine regelmäßige Wartung durchzuführen – um einen effizienten Betrieb sicherzustellen, teuren Reparaturen vorzubeugen und die Lebensdauer der Wärmepumpe zu erhalten. Außerdem wichtig: Die Garantiebedingungen des Herstellers der Wärmepumpe können an eine regelmäßige Wartung geknüpft sein.
Welches Wartungsintervall ist sinnvoll?
Welches Wartungsintervall ist sinnvoll?
Falls die Herstellergarantie an kein festes Wartungsintervall geknüpft ist, informieren Sie sich bei Ihrem Heizungsbauer oder bei einem Energieberater, welches Intervall in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dies ist auch abhängig vom Wärmepumpentyp. Wartungen sollten grundsätzlich alle ein bis drei Jahre durchgeführt werden, informiert das Informationsprogramm „Zukunft Altbau“.
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist eine jährliche Wartung empfehlenswert, rät Stephan Herpertz, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Da diese in der Regel sehr unterschiedliche Quellentemperaturen nutzen müssen und der Ventilator sowie angrenzende Bauteile verschmutzen können, kann dies zu einem größeren Verschleiß führen als dies bei anderen Wärmepumpen-Arten der Fall ist“, erläutert Herpertz. Erdwärmepumpen seien in der Regel wartungsärmer. Bei ihnen reicht ein zweijähriges Wartungsintervall aus, so der Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
In der Regel bieten die Heizungsbetriebe Wartungsverträge an, es besteht aber keine Pflicht, den Wartungsvertrag mit der einbauenden Heizungsfirma zu schließen. Wartungsverträge können also auch bei anderen Heizungsbauern abgeschlossen werden.
Welche Höhe der Wartungskosten ist angemessen?
Welche Höhe der Wartungskosten ist angemessen?
Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor überhöhten Wartungskosten und informiert, es gebe Wärmepumpenhersteller, die Kosten in Höhe von mehr als 600 Euro in Rechnung stellten. Damit würde die Kosteneffizienz der Wärmepumpe zunichte gemacht. Die Verbraucherzentrale Saarland rät daher, bei der Preisanfrage für eine neue Wärmepumpe gleich auch die Wartungskosten mit anzufragen. Energieberater Stephan Herpertz hält Wartungskosten in Höhe von 300 bis 350 Euro für eine Wartung für normal.
Die Größe der Wärmepumpe habe keinen relevanten Einfluss auf den Aufwand für die Wartung, informiert Reinhard Schneeweiß, Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland. Auch wenn eine Wärmepumpe eine etwas höhere Leistung habe, seien die Komponenten doch die gleichen. „Wenn allerdings bei größeren Gebäuden mehrere Wärmepumpen in Kaskade geschaltet sind, dann vervielfachen sich auch die entsprechenden Wartungskosten“, sagt Schneeweiß. Man spare sich dann lediglich die An- und Abfahrtskosten für die Wartung der zweiten, dritten und vierten Wärmepumpe. Hinzu kämen die Komponenten, die für die Verschaltung der Wärmepumpen zusätzlich gewartet werden müssen.
Dichtheitsprüfung für größere Anlagen
Gesetzlich vorgeschrieben ist für größere Wärmepumpen und Kälteanlagen eine Dichtheitsprüfung, um Leckagen im Kältemittelkreislauf zu vermeiden. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/573 mit Korrekturen der deutschen Fassung. Die Dichtheitsprüfung muss in bestimmten Intervallen von speziell ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden – abhängig von dem CO2-Äquivalent des enthaltenen Kältemittels.
Das CO2-Äquivalent ist das Produkt aus dem Treibhauspotential des Kältemittels und der Füllmenge. Wenn die Füllmenge beispielsweise einem Treibhauseffekt von mindestens fünf Tonnen CO2 entspricht, muss die Anlage jährlich auf Dichtheit kontrolliert werden. Die Dichtheitsprüfung betrifft in der Regel keine Wärmepumpen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Auskunft zum vorgeschriebenen Intervall sollte der Heizungsbauer oder der Hersteller der Wärmepumpe geben können.
Verpflichtende Betriebsprüfung für Wärmepumpen in Gebäuden ab sechs Wohnungen
Wärmepumpen in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen müssen spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme geprüft werden. Gesetzliche Grundlage ist §60a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen (sogenannte Klimageräte) sind von der Prüfpflicht ausgenommen.
Wie häufig muss die Betriebsprüfung durchgeführt werden?
Wie häufig muss die Betriebsprüfung durchgeführt werden?
Die Betriebsprüfung muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden, sofern die Wärmepumpe nicht einer Fernkontrolle unterliegt. Allerdings sollten innerhalb dieser fünf Jahre auch Wartungen durchgeführt werden, rät Energieberater Reinhard Schneeweiß. Denn diese dienen dazu, möglichst früh eventuelle Fehler im Betrieb einer Wärmepumpe aufzudecken.
Was umfasst die Prüfung?
Was umfasst die Prüfung?
Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Anlage effizient läuft und nicht unnötig Strom verbraucht. Zum Umfang gehören unter anderem das Überprüfen der Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellung sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Außerdem werden die Jahresarbeitszahl ausgewertet und Hinweise zur Optimierung, falls nötig, gegeben. Auch der Kältemittelfüllstand, elektrische Anschlüsse und die Außeneinheit stehen auf der Liste.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Wer darf die Prüfung durchführen?
Schornsteinfeger, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker und Energieberatende dürfen Wärmepumpen warten. Sie müssen jedoch eine Fortbildung absolviert haben, in der die Prüfung von Wärmepumpen ein Bestandteil ist.
Hinweise für Eigentümer:innen:
- Holen Sie vor der Anschaffung einer Wärmepumpe mehrere Angebote ein und fragen Sie bei den Heizungsbauern nach, ob sie die Pumpe auch warten und wie hoch die Wartungskosten ausfallen würden. Ggf. lohnt sich der Abschluss eines Wartungsvertrags. Dieser kann, muss aber nicht günstiger sein als eine Einzelbeauftragung.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob der Hersteller der Wärmepumpe einen Wartungsvertrag zur Voraussetzung der Garantie macht – dies ist nicht bei allen Herstellern der Fall – und wie hoch die Kosten hierfür ausfallen würden.
- Insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften kann ein Wartungsvertrag sinnvoll sein – damit nicht vergessen wird, die Wartung regelmäßig durchzuführen. WEGs sollten hierüber einen Beschluss in der Eigentümerversammlung fassen.