25.05.2021. Das staatliche Förderprogramm für private Ladestationen (Wallboxen) für Elektroautos an Wohngebäuden wurde nun nochmals verlängert und um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt.

Insgesamt stehen nun 500 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

Die KfW fördert jede private Ladestation für Elektroautos in Wohngebäuden (sowie die Kosten für den Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten) mit einem pauschalen Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt. Anträge können seit 24.11.2020 gestellt werden. Da die Nachfrage sehr hoch war, wurden die Fördermittel bereits im Februar erhöht.

Bitte beachten Sie die Förderungsvoraussetzungen. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Ladestation ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Wichtig auch: Den Förderantrag müssen Sie einreichen, bevor die Ladestation gekauft und installiert wird.

Als Wohnungseigentümer*in haben Sie seit dem 01.12.2020 einen gesetzlichen Anspruch auf das Einrichten einer Ladestation für E-Autos. Die wichtigsten Informationen zu diesem neuen Rechtsanspruch können Sie auf unserer Themenseite nachlesen.

Wie Sie genau vorgehen und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine bauliche Veränderung zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur verlangen und Ihren Antrag vorbereiten, lesen Sie im Detail in unserem Infoblatt für Mitglieder (bitte erst einloggen, dann hier herunterladen).