08.12.2020. Das Weihnachtsfest in diesem Jahr wird aufgrund der Corona-Einschränkungen anders als sonst. Nichtsdestotrotz denken wir in der Advents- und Weihnachtszeit gerne an andere. WiE gibt Ihnen Anregungen, wie Sie auch Ihren Miteigentümern mit persönlichen Weihnachtswünschen etwas Gutes tun können. 

Ein gutes Verhältnis innerhalb der Eigentümergemeinschaft kommt nicht immer von selbst, sondern es muss auch gepflegt werden. Nutzen Sie daher die Advents- und Weihnachtszeit und denken Sie an Ihre Miteigentümer und ggf. Ihre(n) Mieter:

Der „Standard“ ist eine Karte mit guten Wünschen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach. Darf es eine Idee mehr sein?

  • Schreiben Sie etwas Persönliches. So könnten Sie sich beispielsweise für das gute Miteinander in Ihrer WEG bedanken oder – wenn es Konflikte mit Miteigentümern gab – den ersten Schritt machen und die Grundlage für ein weiterhin konstruktives Miteinander legen.
  • Vielleicht fotografieren Sie auch das gemeinsame Haus/den gemeinsamen winterlichen Garten und machen hübsche Postkarten daraus, die Sie an Nachbarn verteilen – je größer die Auflage, desto geringer der Preis pro Stück.
  • Im Hausflur fehlt ein Besen? Kaufen Sie einen für wenig Geld, schmücken sie ihn nett und hängen Sie einen Weihnachtsgruß an alle daran – mit dem Hinweis, dass der Besen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Ihnen gestiftet wurde.
  • Sie sind noch jung oder rüstig, was sich nicht von allen Mitbewohnern sagen lässt? Schenken Sie jedem Nachbarn, der nicht so gut zu Fuß ist, einen Einkaufsgeh-Gutschein.
  • Und schließlich noch ein Klassiker, der immer schmeckt: Mit einer kleinen Tüte selbst gebackener Plätzchen oder selbst gemachter Marmelade lässt sich anderen eine Freude machen.

Ideen für Weihnachtswünsche finden Sie zum Beispiel hier.

Digitale Weihnachtsgrüße gibt es unter anderem hier.