07.12.2023. Eine gute Stimmung und Kommunikation in der WEG wünscht sich wohl jeder. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Miteigentümer*innen und Mieter*innen mit persönlichen Weihnachtswünschen etwas Gutes tun können.

Ein gutes Verhältnis innerhalb der Eigentümergemeinschaft kommt meist nicht von selbst, sondern es muss gepflegt werden. Nutzen Sie daher die Advents- und Weihnachtszeit und denken Sie an Ihre Miteigentümer*innen und ggf. Mieter*innen:

Der „Standard“ ist eine Karte mit guten Wünschen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach. Schreiben Sie gerne auch etwas Persönliches. So könnten Sie sich beispielsweise für das gute Miteinander in Ihrer WEG bedanken oder – wenn es Konflikte mit Miteigentümer*innen gab – den ersten Schritt machen und die Grundlage für ein weiterhin konstruktives Miteinander legen. Auch Ihre Verwaltung wird sich über eine Weihnachtskarte freuen.

Sie möchten sich auch einmal außerhalb der jährlichen Eigentümerversammlung austauschen? Dann könnte ein Advents-Umtrunk oder ein Umtrunk zum Jahreswechsel, zum Beispiel im Treppenhaus oder im Vorgarten, das Richtige sein. Bei Punsch oder Glühwein bietet sich vielleicht die Gelegenheit, ganz in Ruhe Themen, die in Ihrer WEG anstehen, zu besprechen, oder sich einfach näher persönlich kennenzulernen.

Ideen für Weihnachtswünsche finden Sie zum Beispiel hier.